Patientenverfügung erstellen – die wichtigsten Fragen und Antworten
07.05.2020
Eine Patientenverfügung zu erstellen, ist nicht kompliziert. Das ist die wichtigste Botschaft, die Sie nach dem Lesen dieses Beitrags verinnerlichen sollten. Es gibt nur wenige Aspekte, bei denen Sie tatsächlich etwas falsch machen können. Der Grund, warum viele Menschen das Thema Patientenverfügung immer weiter aufschieben, ist ein anderer. Denn es ist einfach unangenehm, sich den wichtigsten Fragen rund um die Selbstbestimmung zu stellen.
Bildquelle: SoVD
Seit bald neun Jahren arbeite ich für den Sozialverband Schleswig-Holstein. In dieser Zeit habe ich unzählige Vorträge rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehalten. Was mir dabei aufgefallen ist? Erstens sind die Fragen der Menschen an jedem Ort sehr ähnlich. Und zweitens wissen viele bereits so viel über die Patientenverfügung, dass sie das Thema eigentlich schon hätten abschließen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Patientenverfügung ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen sollten sich umgehend darum kümmern.
- Sie müssen für Ihre Patientenverfügung kein Geld ausgeben.
- Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig.
- Nicht Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – sie sollten beide Dokumente erstellen.
1 Warum Sie sich überhaupt mit der Patientenverfügung beschäftigen sollten
2 Patientenverfügung selbst formulieren oder Vorlage verwenden?
3 Wer hilft mir dabei, die Patientenverfügung zu erstellen?
4 Mit welchen Kosten muss ich für meine Patientenverfügung rechnen?
5 In welchem Alter sollte ich mich um das Thema Selbstbestimmung kümmern?
6 Was ist besser? Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
7 Corona: Ist meine Patientenverfügung noch aktuell?
8 Wann muss ich mit der Patientenverfügung zum Notar?
Warum Sie sich überhaupt mit der Patientenverfügung beschäftigen sollten
Szenarien in der Zukunft bei Ihnen eintreten könnten: Eine langsam aber stetig verlaufende Demenz, die Sie irgendwann komplett unselbstständig werden lässt; die klassische Krebserkrankung, die ab einem gewissen Zeitpunkt einfach „austherapiert“ ist; oder ein unvorhersehbarer Unfall, bei dem Sie von einer auf die andere Minute Ihre Selbstbestimmung verlieren.
Drei Situationen, die zumindest theoretisch jeden von uns treffen können. In der Patientenverfügung formulieren Sie, was Ärzte und Pflegekräfte in diesen Szenarien mit Ihnen machen sollen. Sie beschreiben, welche Behandlungen Sie sich wünschen. Für Situation A, B oder C. Sie geben vor, was auf gar keinen Fall angewendet werden darf. Beispielsweise Maßnahmen zur Wiederbelebung oder eine künstliche Ernährung.
Warum sollten Sie sich diese Mühe machen? Es geht hier um die theoretische Gefahr, dass Sie sich nach einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr selbst äußern können. Stellen Sie sich vor, Sie liegen in einem Krankenhaus und bekommen mit, wie zwei Ärzte darüber sprechen, Sie in den nächsten Minuten invasiv zu beatmen. Gleichzeitig schmerzt Ihr Rücken, doch Sie haben keine Chance, auf sich aufmerksam zu machen.
Mit der Patientenverfügung geben Sie zumindest eine Richtung vor, wie in der jeweiligen Situation mit Ihnen verfahren werden soll. Je konkreter Sie sind, desto genauer kann man Ihren Wünschen auch entsprechen.
Patientenverfügung selbst formulieren oder Vorlage verwenden?
Die meisten Menschen tun sich schwer damit, eine Patientenverfügung zu erstellen. Das Hauptproblem ist meist der Anfang. Wie sollte man beginnen? Worauf muss man dabei achten? Um es gleich vorweg zu nehmen: Den einen Königsweg für die perfekte Patientenverfügung gibt es nicht. Vielmehr existieren drei grobe Richtungen, die Sie einschlagen können.
Selbst schreiben
Wenn Sie sich eingelesen haben und klare Vorstellungen davon haben, was Sie formulieren möchten, können Sie Ihre Patientenverfügung selbst schreiben. Wir raten beim Sozialverband davon ab, dieses Unterfangen komplett ohne Vorlagen anzugehen. Sonst laufen Sie unter Umständen Gefahr, wichtige Punkte aus den Augen zu verlieren. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche kostenlose Ratgeber, aus denen Sie Textbausteine für Ihre Patientenverfügung verwenden können. Die seriöseste Quelle ist wohl die Vorlage des Bundesjustizministeriums. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Publikationen, unter anderem auch vom SoVD.
Der größte Vorteil dieser Herangehensweise ist, dass Ihre Patientenverfügung auf diese Weise sehr individuell ausfallen wird. In den letzten Jahren hat es zu diesem Aspekt immer wieder Gerichtsurteile gegeben. In der Regel gaben die Richter in ihren Urteilen vor, dass eine Patientenverfügung so konkret und individuell wie möglich auszusehen hat. Dieser Forderung kommen Sie mit der eigenen Formulierung in jedem Fall nach.
Viele Menschen empfinden diesen Weg dagegen als nachteilig. Das eigene Formulieren sei zu kompliziert, daher wünschen sich viele Betroffene ein Konzept, bei dem sie mehr an die Hand genommen werden.
Patientenverfügung mithilfe einer Vorlage erstellen
Als Alternative können Sie daher eine Vorlage verwenden. Im Internet kursieren viele kostenlose Vordrucke, von denen eine große Zahl verwendet werden kann. Trotzdem besteht die Gefahr, dass Sie hier daneben greifen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, kostenpflichtige Modelle zum Erstellen Ihres Formulars zu nutzen. Ein solcher Service geht bei rund 30 Euro los. Mit Aufpreis können Sie zusätzliche Optionen dazubuchen, zum Beispiel das Hochladen Ihrer Patientenverfügung in ein Vorsorgeregister im Internet.
Patientenverfügung von jemand anderem erstellen lassen
Vielleicht fühlen Sie sich besser aufgehoben, wenn Sie Ihre Wünsche und Nöte gegenüber einem Experten äußern. Die eigentliche Arbeit – also das rechtssichere Formulieren – übernimmt dann der Profi. Dies kann ein Rechtsanwalt oder Notar sein. Eine gute Alternative sind zudem die Verbraucherzentralen, in einigen Bundesländern auch der Sozialverband (aber nicht bei uns in Schleswig-Holstein).
Diese Variante spricht sicherlich einen großen Teil der Menschen an, zumal Beratung und Erstellung Ihrer Patientenverfügung bei einer Person zusammenkommen. Wer darüber hinaus schon immer Schwierigkeiten hatte, offizielle Schriftstücke aufzusetzen, fährt mit dieser Option sicherlich am besten.
Nachteilig ist nur der im Vergleich höhere Preis. Eine professionelle Beratung kostet auf jeden Fall einen dreistelligen Betrag. Je nachdem, was Sie alles „dazubuchen“, kann es auch deutlich teurer werden.
Wer hilft mir dabei, die Patientenverfügung zu erstellen?
Auch wenn Sie selbst formulieren möchten – es kann sinnvoll sein, den Entwurf Ihrer Patientenverfügung noch einmal von einem Fachmann ansehen zu lassen. Wer also nicht zum Rechtsanwalt geht oder die Dokumente bei der Verbraucherzentrale anfertigen lässt, kann offene Fragen mit einer anderen Person klären. Die erste Wahl ist hier immer der Hausarzt.
Haben Sie immer vor Augen, dass die Patientenverfügung im Kern ein medizinisches Dokument ist. Im Großen und Ganzen richten Sie sich an Ärzte oder das Pflegepersonal. Wenn Sie also eine ehrliche und fundierte Meinung zu Ihrem Entwurf suchen, ist Ihr Hausarzt die beste Adresse. Ob dieser Ihnen tatsächlich hilft, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Nicht jeder Arzt nimmt sich die Zeit, eine Patientenverfügung im Detail zu besprechen. Und falls doch, ist es völlig legitim, wenn die Praxis Ihnen diese Leistung in Rechnung stellt. Denn ein Gespräch zur Patientenverfügung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet.
Neben dem Hausarzt steht Ihnen außerdem die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zur Verfügung. Diese Organisation bietet ihren Service tatsächlich kostenfrei an. Online, per Telefon und in einigen Städten auch persönlich.
Zur Qualität dieses Angebotes kann ich persönlich keine Aussage treffen. Im Rahmen meiner vielen Vorträge habe ich innerhalb der letzten Jahre mit niemandem gesprochen, der die UPD mit Fragen zur Patientenverfügung aufgesucht hat. Alle Erfahrungsberichte dazu stammen aus einer Zeit, als die UPD noch unter der Schirmherrschaft der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein stand. Über den Austausch mit Hausärzten weiß ich dagegen nur Gutes zu berichten. Viele Menschen, die ich kennengelernt habe, erzählen von einfühlsamen Gesprächen mit ihrem Arzt. In vielen Fällen sogar kostenlos. Wenngleich ich auch immer wieder höre, dass Ärzte eine Beratung zur Patientenverfügung aus Kapazitätsgründen ablehnen.
Mit welchen Kosten muss ich für meine Patientenverfügung rechnen?
Wenn Sie guten Mutes sind, Ihre Patientenverfügung mithilfe eines kostenlosen Ratgebers im Internet zu formulieren – dann müssen Sie für dieses wichtige Dokument keinen Cent auf den Tisch legen. Als Faustformel kann man sagen: Je mehr Unterstützung Sie bei der Anfertigung benötigen, desto teurer wird es.
Die im Internet präsenten Portale bieten ihre Leistungen meist zu einem niedrigen zweistelligen Einstiegspreis an. Dafür bekommen Sie allerdings nicht viel mehr als eine recht standardisierte Patientenverfügung – ohne persönliche Beratung. Am meisten schlägt selbstverständlich der Stundensatz eines Experten zu Buche. Wenn Sie zum Rechtsanwalt gehen, fällt für eine individuelle Patientenverfügung mindestens ein dreistelliges Honorar an.
In welchem Alter sollte ich mich um das Thema Selbstbestimmung kümmern?
Es ist ganz natürlich, dass sich die meisten Menschen erst jenseits der 50 um Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht kümmern. In einem Alter also, in dem man möglicherweise bereits erleben musste, wie die eigenen Eltern schwer erkrankt sind und vielleicht sogar eine Betreuung benötigten.
Wenn Sie jedoch genauer über diesen Punkt nachdenken, werden Sie schnell feststellen, wie leichtsinnig ein solcher Ansatz ist. Freilich – Demenz ist bei Dreißigjährigen extrem selten und auch die meisten Krebserkrankungen treten in der Regel im höheren Alter auf. Ein schwerer Unfall kann hingegen noch am gleichen Tag das Schicksal verändern. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir beim Sozialverband tatsächlich jedem Erwachsenen die Patientenverfügung.
Bis zum 18. Geburtstag sind Ihre Eltern automatisch mit im Boot, wenn es um medizinische Fragen geht. Doch sobald Sie volljährig sind, sollten Sie sich um Ihre Selbstbestimmung kümmern. Mit Patientenverfügung und im Idealfall auch einer Vorsorgevollmacht.
Was ist besser? Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Sie müssen keine Entscheidung zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung treffen. Es geht vielmehr darum, beide Dokumente sinnvoll miteinander zu kombinieren. Um bei der Selbstbestimmung wirklich gut aufgestellt zu sein, gehört die Betreuung auf jeden Fall dazu.
Eine Patientenverfügung sollte jeder Mensch in Deutschland erstellen. Ob diese mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kombiniert wird, ist eine Typfrage.
Eine Patientenverfügung sollte jeder Mensch in Deutschland erstellen. Ob diese mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kombiniert wird, ist eine Typfrage.
Zwar bleibt die Patientenverfügung das mächtigste Instrument Ihrer Selbstbestimmung. Im echten Leben können trotzdem Ereignisse eintreten, die Sie während des Formulierens nicht bedenken konnten. Vielleicht ist eine medizinische Situation eingetreten, die vorher so noch nicht bekannt war. Denken Sie an COVID-19. Manchmal liegt es am ärztlichen Personal. Auch wenn Ihre Patientenverfügung in der Sache eindeutig ist, wird im Krankenhaus nicht immer entsprechend gehandelt. In solch einer Situation ist es gut, wenn Sie über einen Fürsprecher verfügen.
Genau darum geht es bei der Vorsorgevollmacht. Mit diesem Dokument befähigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. Um welche Aspekte es sich handeln soll, legen Sie allein fest. Für unser großes Thema Selbstbestimmung ist der medizinische Aspekt am wichtigsten. Entscheidungen werden nach Ihrem Ausfall jedoch auch in anderen Bereichen notwendig – auch finanzielle. All das lässt sich gut mit einer Vorsorgevollmacht lösen.
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?
Wer Sie im Notfall betreuen soll, können Sie auch ohne Vollmacht bestimmen. Angenommen, Sie verfügen über keine Vorsorgevollmacht. Wenn nun offene Fragen über Ihr Leben im Raum stehen, wird sich ein Gericht dieser Sache annehmen müssen. Um die Fragen zu klären, muss ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Damit es sich bei dieser Person nicht um einen Fremden handelt – dieser Fall ist gar nicht so unwahrscheinlich – können Sie vorab mit einer Betreuungsverfügung tätig werden.
Die richtige Frage lautet also nicht: Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Sie müssen für sich klären, ob Sie Ihre Patientenverfügung durch eine Vollmacht oder die Betreuungsverfügung ergänzen möchten. Die Vollmacht lässt Ihren Vertrauenspersonen mehr Spielraum. Mit der Betreuungsverfügung können Sie ruhiger schlafen, denn hier gelten deutlich strengere Auflagen. Der gesetzliche Betreuer muss gegenüber dem Gericht Buch darüber führen, welche Maßnahmen er ergriffen hat.
Ob Sie sich beim Thema Betreuung für die Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung entscheiden, ist also vor allem eine Typfrage.
Corona: Ist meine Patientenverfügung noch aktuell?
Schon vor Corona-Zeiten haben alle seriösen Ratgeber empfohlen, die Patientenverfügung regelmäßig auf Herz und Nieren zu prüfen. Wenn Sie Ihre Dokumente etwa alle drei Jahre überprüfen, fahren Sie damit gut.
Vor dem Hintergrund der neuen Erkrankung COVID-19 hat dieser Aspekt noch einmal an Brisanz gewonnen. In zahlreichen Reportagen ist zu sehen, dass auch junge Menschen ohne ernsthafte Vorerkrankungen schwere Lungenentzündungen entwickeln können. In manchen Fällen haben Ärzte darauf mit verschiedenen Maßnahmen der künstlichen Beatmung reagiert – teilweise auch invasiv. Und dennoch überlebte nach einer britischen Studie nur jeder dritte Patient.
Doch muss Ihre Patientenverfügung aus diesem Grund angepasst werden? Die Meinungen gehen hier auseinander. Halten wir uns am besten an die Fakten. Bei der Patientenverfügung kommt es vor allem darauf an, möglichst konkret zu formulieren. Ein typischer Textbaustein zum Aspekt der künstlichen Beatmung lautet wie folgt:
“ … ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist …
Für eine solche Situation könnten Sie verfügen, dass
“ … [Sie sich] eine künstliche Beatmung [wünschen], falls dies mein Leben verlängern kann.“
Oder auch, dass
“ … keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.“
Diese Textbausteine stammen aus der Publikation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Man kann sich vorstellen, dass dieser Passus auch im Falle einer COVID-19-Erkrankung Anwendung finden müsste. Aber selbst wenn Sie in diesem Moment plötzlich lieber ganz anders entscheiden möchten – Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Übrigens auch mündlich. Falls Sie also nach einer Infektion durch das neue Corona-Virus ins Krankenhaus kommen, würde hier in der Regel noch genügend Zeit bleiben, eine geplante Maßnahme zur künstlichen Beatmung mit dem Arzt zu besprechen.
Wann muss ich mit der Patientenverfügung zum Notar?
Gar nicht. Es gibt keinerlei Zwang, Ihre Patientenverfügung mithilfe eines Notars zu erstellen. Anders ist das unter bestimmten Umständen bei der Vorsorgevollmacht. Wenn Sie mit diesem Dokument auch Aspekte wie den möglichen Verkauf einer Immobilie regeln möchten, kommen Sie um den Notar nicht herum. Das ist bei der Patientenverfügung einfacher. Diese können Sie – wenn Sie es wünschen – komplett allein formulieren.
„Mit der Patientenverfügung allein müssen Sie nicht zum Notar. Wenn Sie das Dokument selbstständig formulieren, empfehlen wir allerdings, dass Sie Ihren Entwurf anschließend noch mit einem Experten besprechen. Eine gute Option ist zum Beispiel Ihr Hausarzt.“
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit: Eine Patientenverfügung zu erstellen, ist nicht kompliziert – Sie müssen nur anfangen!
Es gibt wohl kaum einen Punkt, den so viele Menschen in Deutschland auf Ihrer To-Do-Liste haben. Dabei ist das Formulieren einer Patientenverfügung an sich kein Hexenwerk. Schon die Lektüre eines kompakten Ratgebers gibt Ihnen das Rüstzeug, damit Sie loslegen können. Ihren Entwurf können Sie anschließend mit jemandem erörtern, der sich in der Materie auskennt. Die beste Option ist ein Mediziner. Das größte Problem ist in der Regel, den Einstieg zu finden. Hier lautet der klare Tipp: Hinsetzen und anfangen. Dann wird es was mit der Patientenverfügung.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!