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Ulrike Koether

Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024

Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?

31.01.2023

Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde. Doch was passiert, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen? Gehen Sie dann wieder leer aus?

Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde.

Die Ungerechtigkeit ist schon lange bekannt – und wirklich behoben wird sie auch im Juli 2024 nicht. Aber immerhin wird es zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Geld für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und Rentner wegen Erwerbsminderung geben.

Worum geht es?

Wer so krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter gewissen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Weil Sie in dieser Situation noch sehr jung sein können, wird die EM-Rente künstlich hoch gerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tut also so, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Andernfalls würde Ihre Rente wegen Erwerbsminderung extrem niedrig ausfallen.

Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Doch das war nicht immer so. Vor 2019 endete die Zurechnungszeit deutlich früher – und wurde dann stufenweise immer wieder angehoben. Mit anderen Worten: Je eher Sie Ihre Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, desto geringer dürfte diese sein. Und das ist ungerechnet.

Welche Verbesserungen wird es 2024 geben?

Wichtig: Die erhöhten Renten im Bestand werden erst im Juli 2024 ausgezahlt. Nicht früher. Wie hoch der Rentenzuschlag ausfällt, hängt davon ab, wann genau Sie Ihre EM-Rente zum ersten Mal erhalten haben.

Sie beziehen Ihre Rente wegen Erwerbsminderung noch länger? Dann gehen Sie bei der Erhöhung im Juli 2024 leer aus. Denn weil erst 2001 die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente eingeführt wurden, will der Gesetzgeber an dieser Stelle neue Ungerechtigkeiten vermeiden. Zumindest wird so argumentiert.

Gibt es das Geld auch, wenn ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehe?

Viele Menschen werden sich nun zwei Fragen stellen: Warum erst im Juli 2024, wenn diese Ungerechtigkeit schon seit so vielen Jahren besteht? Und wie sieht es aus, wenn ich zu diesem Zeitpunkt gar kein EM-Rentner mehr bin? Sondern bereits eine Altersrente erhalte?

Nun, die erste Frage können wir leider nicht beantworten. Viele Jahre lang fehlte der politische Wille, den sogenannten Bestand finanziell besserzustellen. Eine wirklich gerechte Lösung ist die einmalige Erhöhung auch nicht – das haben unsere Kollegen in Berlin nachgerechnet.

Und jetzt – da das Gesetz endlich verabschiedet wurde – dauert es wieder mehr als ein Jahr, bis die Menschen das zusätzliche Geld erhalten. Eine wirklich überzeugende Begründung für die späte Auszahlung gibt es nicht.

Doch genauso interessant ist die Frage, wie es beim Wechsel in die Altersrente aussieht. Gilt die Rentenanpassung auch in diesem Fall?

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche.

Fazit

Wir müssen leider festhalten, dass die Anpassung für den „Bestand“ in der EM-Rente nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Es wird keine wirkliche Gleichstellung mit denjenigen erfolgen, die ihre Rente wegen Erwerbsminderung erst seit 2019 beziehen. Positiv bleibt jedoch festzuhalten, dass die Erhöhung auch dann greift, wenn Sie nur „ehemaliger“ Erwerbsminderungsrentner sind und mittlerweile eine Altersrente beziehen.

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Mit Bürgergeld-Rechner Ansprüche prüfen

Mutterschutz nach Krankengeld

25.01.2023

Seit Januar gibt es das neue Bürgergeld. Mit einem Rechner der Stiftung Warentest lässt sich die Höhe kalkulieren.

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Auf der Website der Stiftung Warentest lässt sich online die Höhe des möglichen Bürgergelds berechnen. fizkes / Adobe Stock

Das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wurde zum Jahresbeginn vom Bürgergeld abgelöst. Damit hat sich manches geändert, unter anderem sind die monatlichen Regelsätze um etwa 50 Euro gestiegen.

Viele Fragen, etwa zum Schonvermögen oder der Angemessenheit der Wohnung, beantwortet der SoVD auf seiner Themenseite zum Bürgergeld.

Daten eingeben und Höhe berechnen lassen

Wie hoch das Bürgergeld individuell ausfällt, hängt vom Bescheid des Jobcenters ab. Eine erste Orientierung bietet der Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest. Basierend auf den Angaben zu Kaltmiete und Heizkosten, der Kinderzahl sowie der Höhe des Einkommens, liefert der Rechner einen Richtwert.

Auch mögliche Zuschläge für Alleinerziehende fließen in die Berechnung ein.

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EM-Rente: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?

EM-Rente unbefristet: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?

15.12.2022

Wenn die Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt wurde, läuft sie erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Es sei denn, Sie möchten schon vorher in die Altersrente. Wie das geht und ob das überhaupt sinnvoll sein kann – darum geht es in diesem Beitrag.

EM-Rente_unbefristet_-_jetzt_vorzeitig_Altersrente_beantragen

In den meisten Fällen werden EM-Renten befristet ausgestellt. Ein Jahr, zwei oder auch drei Jahre. In dieser Konstellation kommt es für die betroffenen Menschen vor allem darauf an, rechtzeitig eine Verlängerung zu erreichen. Es sei denn, die Gesundheit lässt eine Rückkehr in den alten Beruf zu.

Man sollte also meinen, dass die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung die meisten Menschen komplett zufrieden stellt. So ist es auch in der Praxis. Außer dann, wenn man sich der eigenen Regelaltersgrenze nähert. In dieser Situation kommen immer wieder Mitglieder zu uns – mit dem Wunsch, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen. Oftmals eine Rente mit Schwerbehinderung.

Aber warum kommt man auf diese Idee?

EM-Rente vorzeitig in Altersrente umwandeln

Beim Übergang von der EM- in die Altersrente gibt es eine Besonderheit, die Sie kennen sollten: Liegen zwischen dem Ende der Erwerbsminderungs- und dem Beginn der Altersrente weniger als 24 Monate, tritt ein Bestandsschutz ein.

Das bedeutet: Ihre Altersrente kann niemals niedriger sein als die zuvor bezogene EM-Rente. Da die Erwerbsminderungsrente in den allermeisten Fällen höher ausfällt als die prognostizierte Altersrente, ist das ein guter Deal.

Warum sollte man also auf die Idee kommen, aus dieser komfortablen Lage vorzeitig auszubrechen?

In der Regel gibt es keinen schwerwiegenden Grund, von der EM- in eine vorgezogene Altersrente zu gehen. Mitglieder, die mit diesem Wunsch in unsere Sozialberatung kommen, kann man davon in den allermeisten Fällen abraten. Und zwar mit folgendem Hintergrund:

Ihre Erwerbsminderungsrente wird bei der Bewilligung hochgerechnet. Inzwischen bis zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze – das war übrigens nicht immer so. Diese sogenannte Zurechnungszeit bewirkt, dass die Zahlung an Sie deutlich höher ausfällt. Denn Sie werden so gestellt, als ob Sie mit Ihrem bisherigen Verdienst weitergearbeitet hätten. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

„Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende Ihrer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, greift ein Bestandsschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Gehen Sie jetzt den Schritt in die vorgezogene Rente, wird die Zurechnungszeit wieder heruntergerechnet. Um die Anzahl der Monate, die Sie vorzeitig in die Altersrente gehen. Das wiederum führt dazu, dass Ihre Rente gekürzt wird. Zumindest im Grundsatz.

Aber: Wenn Sie im innerhalb von 24 Monaten nach dem Auslaufen Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente wechseln, greift der schon oben angesprochene Bestandschutz. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente.

2023: Neue Regeln beim Hinzuverdienst

Ab dem 01.01.2023 könnte sich an dieser eindeutigen Betrachtungsweise jedoch etwas ändern. Denn ab diesem Zeitpunkt entfallen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenzen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie im Rahmen Ihrer vorgezogenen Altersrente so viel hinzuverdienen können, wie Sie möchten. Freilich geht das nur, wenn sich Ihre gesundheitliche Verfassung zu diesem Zeitpunkt auf einem Level bewegt, auf dem das möglich ist.

Der springende Punkt ist: Im Rahmen der Erwerbsminderungsrente steigt die Hinzuverdienstgrenze zwar auch – aber ab einem gewissen Einkommen wird Ihre Rente eben immer noch gekürzt. Mit dieser neuen Rechnung muss man sich einen geplanten Wechsel von der EM- in die Altersrente also noch einmal anschauen.

Auch die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen Erwerbsminderung steigt 2023 deutlich an.

Fazit

Grundsätzlich ist der vorzeitige Wechsel von einer EM-Rente in eine Altersrente für Sie keine Verbesserung. Durch den Bestandsschutz verlieren Sie jedoch auch kein Geld. Wir müssen abwarten, wie sich das Auslaufen der Hinzuverdienstgrenze ab 2023 auf diese Rechnung auswirkt.

Doch eines ist sicher: Nur wer gesundheitlich überhaupt dazu in der Lage ist, neben der Rente ein größeres Einkommen zu erwirtschaften, kann von dieser Änderung profitieren. Daher bleibt es bei der schon bekannten Warnung: In den allermeisten Fällen sollten Sie Ihre Erwerbsminderungsrente bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ausreizen.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Weihnachtsgeschenke für die Tafel

SoVD Bad Oldesloe macht Menschen, die auf die Tafel angewiesen sind, eine Freude

Leider ist unser Sozialstaat nicht so gut aufgestellt, wie manch ein Politiker denkt. Die Diskussion um das Bürgergeld hat dies deutlich gezeigt, haben doch Menschen, die diese Not nicht kennen, darüber entschieden, dass ein nicht ganz so guter Gesetzesentwurf, noch weiter verschlechtert wurde.

Das Bürgergeld sollte den Menschen ein Stück Würde zurückgeben und Teilhabe ermöglichen, so das ursprüngliche Ziel, denn viele Menschen sind unverschuldet in ihre prekäre Situation geraten. Durch die Ausübung von Sanktionen wird nur Widerstand und nicht Motivation erzeugt. So wird die Spaltung der Gesellschaft nicht überwunden werden. In unserem reichen Land gibt es viel zu viel arme und von Armut bedrohte Menschen. Menschen, die auf die Tafeln angewiesen sind. Erschreckenderweise nimmt die Anzahl der betroffenen Menschen weiter zu. Der SoVD Ortsverband Bad Oldesloe rief seine Mitglieder auf, Weihnachtsgeschenke für die Tafel in Bad Oldesloe zu packen. Wer wollte, sollte sein Geschenk mit zur Weihnachtsfeier am 27.11.22 mitbringen.

Einige der Mitglieder brachten sogar mehr als ein liebevoll eingepacktes Geschenk mit. Geschenke für Kinder wurden extra ausgewiesen
Bereits am nächsten Tag nahm Frau Franke von der Tafel in Bad Oldesloe die Geschenkeladung freudig überrascht entgegen.
„Wir wollten Menschen, die besonders wirtschaftlich bedürftig sind, eine Freude machen und wir wissen, dass dies nur eine Geste ist“ so der Ortsverbandsvorsitzende Andreas Guhr.

Bad Oldesloe. 06. Dezember 2022 / Pressemitteilung

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Ehrung für das Ehrenamt

SoVD Ehrung für das Ehrenamt

Der SoVD Ortsverband Zarpen hatte am 26.11. seine weihnachtliche 75 Jahr Feier. Zu den Ehrengästen zählten Gemeindevertreter von Zarpen und Rehhorst sowie Vorstandsvertreter von SoVD Kreis Stormarn und dem Landesverband.

Die Teilnehmer sind mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden. Auf dem Bild von links nach rechts: Hans- Otto Umlandt – stellv. Vors. Land, Manuela Fick – 1. Vors. Ortsverband Zarpen, Heidi Matthews – Ehrenamt Mitglied

Aus der 75 Jahr Chronik Zarpen wurden besondere Ereignisse mit den dazugehörigen Namen und Zahlen vorgetragen. Die Moderation wurde in Hoch- und Plattdeutsch gehalten. Selbst der Weihnachtsmann, der Geschenke an 70 Mitglieder verteilte, hat Platt geschnackt. Besonders war die Ehrung von Heidi Matthews. Sie wurde für 20 Jahre ehrenamtliche Mithilfe im Vorstand geehrt. Angefangen hat sie ihr Ehrenamt als Revisorin, wechselte dann um als Kassenwartin und ist jetzt schon viele Jahre als unsere Schriftführerin tätig. Außerdem trägt sie mit ihrem Mann jeden Monat die Mitglieder- Einladungen in Zarpen persönlich aus. Sie wurde mit einem großen Präsentkorb vom Ortsverband geehrt. Zu dieser Ehrung zählte auch das besondere Ehrenschild und die Urkunde die ihr vom stell. Vorsitzenden des Landes Hans- Otto Umlandt verliehen wurde. Frau Matthews ist ein Vorbild für ihr Engagement im Vorstand und bei den Mitgliedern. Wir sind stolz darauf sie in unserer Mitte zu haben und sind dankbar für ihren Einsatz im Ortsverband. Ohne diese Ehrenämtler wurde Verband- oder Vereinsleben nicht funktionieren. Deshalb ist es auch so wichtig Menschen für das Ehrenamt zu begeistern und ihnen dafür Dank und Respekt zukommen zu lassen.

Zarpen. 26. November 2022 / Pressemitteilung

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Wohngeld muss schnell bei den Menschen ankommen

Soziales Bündnis fordert Wohngeld muss schnell bei den Menschen ankommen

Am 25.11. beschäftigte sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.


Die kommunalen Verwaltungen müssen alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert das soziale Bündnis des Kreises Stormarn, bestehend aus SoVD und DGB. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagte der DGB Kreisvorsitzende Joachim Sauer.
Durch die Reform sollen Rentner und Rentnerinnen, Geringverdiener und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Kommunen im Kreis Stormarn auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Ver-bände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. SoVD und DGB werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Menschen mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, sagte der SoVD-Kreisvorsitzende Andreas Guhr.
Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Wir fordern die Stadt auf, umgehend zusätzliches Personal in den Wohngeldstellen zur Verfügung zu stellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, so das soziale Bündnis.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend. „Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“ fordert Guhr.

V.i.S.d.P.: DGB-Region Schleswig-Holstein Südost, Melanie Meyer

Kreisverband Stormarn. 25.11.2022 / Pressemitteilung

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Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen

Einigung beim Bürgergeld: Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen

22.11.2022

Das Bürgergeld kann zum Januar 2023 eingeführt werden. Der SoVD kritisiert, dass Betroffene stigmatisiert werden, statt Vertrauen zu erhalten.

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Mit dem Bürgergeld steigen die Regelsätze in der Grundsicherung. Doch viele andere Verbesserungen sind nach dem Kompromiss erheblich verwässert.Foto: Teona Swift / pexels

Nach der Blockade der Einführung des Bürgergelds durch die Unionsparteien im Bundesrat zeichnet sich jetzt eine Lösung ab. Vor der Tagung des Vermittlungsausschusses am Mittwoch sind erste Details bekannt geworden.


An der geplanten Höhe der Grundsicherung – ab Januar 502 Euro im Monat – gibt es keine Änderung, es kommt jedoch gegenüber dem Gesetzentwurf zu Verschärfungen bei Karenzzeiten und dem Schonvermögen.

Erleichterungen bei Wohnung und Schonvermögen zurückgenommen

Das Schonvermögen soll im ersten Jahr des Bezugs demnach bei 40.000 Euro und 15.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt liegen. Im ursprünglichen Entwurf waren 60.000 und 30.000 pro Person vorgesehen. Die Zeitspanne dafür, wird ebenso wie die Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft wird, von zwei Jahren auf eines verkürzt.
Zudem werden die Sanktionsmöglichkeiten deutlich weniger aufgeweicht als zuvor angedacht. Während im Gesetzentwurf geplant war, keine Sanktionen in den ersten sechs Monaten auszusprechen, wird diese „Vertrauenszeit“ nun gestrichen und Grundsicherungsbeziehende müssen bei fehlender Mitwirkung direkt mit Sanktionen rechnen.

SoVD: Bürgergeld in dieser Form keine Überwindung von Hartz IV

Der SoVD kritisiert, dass es damit nicht gelingt, das Hartz-IV-System zu überwinden. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michael Engelmeier stellt in einem Statement fest: „Mit der Streichung der Vertrauenszeit wurde der Reform ein Herzstück genommen. Es ist traurig, dass ein neues, auf Vertrauen setzendes Klima, keine Mehrheit gefunden hat. Hier erinnere ich immer wieder daran: nur 3 Prozent der Leistungsbezieher* werden überhaupt sanktioniert. Statt die Vertrauenszeit zu erhalten und damit den Weg frei zu machen für einen zugewandten Sozialstaat, verfallen wir wieder in alte Hartz-IV-Muster. Daher fordere ich: Die pauschale Stigmatisierung der Betroffenen muss aufhören.“
Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass das neue Bürgergeld den Betroffenen mehr Sicherheit gibt. Sie wissen nun, dass ab 2023 etwas mehr Geld in ihrem Portemonnaie ist, um im Supermarkt einkaufen zu können. Die 53 Euro mehr reichen aus Sicht des SoVD trotzdem nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern. 

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Wird die Höhe des Krankengeldes angepasst?

Wird die Höhe des Krankengeldes angepasst?

17.11.2022

Wie viel Krankengeld Sie bekommen, richtet sich nach Ihrem bisherigen Verdienst im Job. Wer jedoch längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, kann mit einer Anpassung nach oben rechnen.

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Im Rahmen unserer Sozialberatung erleben wir täglich Menschen, die schwer erkranken und aus diesem Grund auf Krankengeld angewiesen sind. Rein finanziell bedeutet der Übergang von der Lohnfortzahlung ins Krankengeld bereits einen Rückschritt. Im Durchschnitt können Sie mit einem Minus von etwa 20 Prozent rechnen – im Vergleich zu Ihrem bisherigen Netto-Einkommen.

Nicht selten zieht sich eine Krankheit nicht nur über mehrere Wochen hin. Wer ernsthaft erkrankt, hat damit häufig über mehrere Monate zu kämpfen. Manchmal auch Jahre. Und während es bei vielen Einkommensarten jährliche Anpassungen gibt – denken Sie zum Beispiel an das Rentenplus im Juli – stellt sich natürlich die Frage: Erfolgt nach einer gewissen Zeitspanne auch beim Krankengeld eine Korrektur nach oben?

Höhe Krankengeld: Wann gibt es mehr Geld?

Mit der guten Nachricht wollen wir gar nicht lange hinter dem Berg halten: Ja, es gibt eine Anpassung des Krankengeldes. Und zwar nach genau einem Jahr. Rechtlicher Hintergrund ist der Paragraph § 70 Abs. 1 SGB IX. Darin heißt es:

Die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld […] zugrunde liegt, wird jeweils nach Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst und zwar entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2 Satz 1 des Sechsten Buches) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr.

Wie immer im Sozialrecht machen es uns die Gesetzestexte nicht ganz einfach zu verstehen, was hier genau vor sich geht. Schauen wir uns also die wichtigsten Inhalte einmal genauer an.

Nach „Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums“ soll die Höhe des Krankengeldes also angepasst werden. Die Grundlage für die Höhe Ihres Krankengeldes ist immer das letzte Monatsgehalt vor der Arbeitsunfähigkeit. Zumindest dann, wenn wir hier auf mindestens vier Wochen kommen. Hierzu ein Beispiel:

Nicole aus Bad Segeberg geht am 21.09.2022 zum Arzt und lässt sich krankschreiben. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung fällt sie ins Krankengeld. Die Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall der Monat August (01.08. – 31.08.2022). Also der letzte volle Monat vor ersten Krankmeldung.

Auf dieser Basis wird also auch Ihr Krankengeld errechnet.

Krankengeld-Anpassung nach einem Jahr

Wenn wir nun wieder in den Gesetzestext schauen, stellen wir fest: Nach „Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums“ soll eine Anpassung stattfinden. In unserem Beispiel wäre das der September 2023. Also genau ein Jahr nach dem Monat, in dem die Berechnungsgrundlage für Nicoles Krankengeld zu finden ist.

Wie hoch fällt diese Anpassung des Krankengeldes nach einem Jahr aus? Das geschieht automatisch anhand der Entwicklung der deutschen Bruttogehälter. Wie hoch der prozentuale Anstieg für das relevante Jahr ausfällt, können Sie im Internet recherchieren. Zum 01.07.2022 etwa ergab sich hier ein Plus von 3,48 Prozent.

„Wer länger als ein Jahr Krankengeld bezieht, kann mit einer Anpassung nach oben rechnen.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Wie hoch Ihr Krankengeld ausfällt, hängt zuallererst davon ab, wie viel Sie kurz zuvor im Job verdient haben. Zieht sich Ihre Erkrankung jedoch länger hin, winkt eine prozentuale Anpassung. Diese orientiert sich – ähnlich wie die Höhe der gesetzlichen Renten – an der Höhe der Bruttolöhne in Deutschland.

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Streit um das Bürgergeld

Streit um das Bürgergeld

31.10.2022

Die Regierung hat die Einführung des Bürgergelds auf den Weg gebracht. Aus der Opposition kommt Kritik, unter Umständen ist sogar der Start im Januar 2023 gefährdet.
Frau sortiert Materialien an einer Pinnwand.
Für Menschen in Grundsicherung auf Jobsuche gibt es mit dem Bürgergeld längere Karenzzeiten und ein höheres Schonvermögen. An diesen Regelungen entzündet sich Streit. Foto: Halfpoint / Adobe Stock


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Foto: Halfpoint / Adobe Stock

Im September hat die Ampelkoalition den Gesetzentwurf für das Bürgergeld als neue Form der Grundsicherung vorgestellt. Zum 1. Januar 2023 soll es die bisherige Grundsicherung für Erwerbslose „Hartz IV“ ablösen.

Doch noch ist nicht gesichert, dass das Gesetz bis dahin in Kraft treten kann. CDU und CSU kritisieren die vorgesehenen Regeln zum Schonvermögen und die Höhe des Bürgergelds. Dadurch würde für viele Menschen mit geringen Einkommen, der Anreiz zu arbeiten, schwinden.
Kommt ein Vermittlungsausschuss zum Bürgergeld?

Das Gesetz zur Einführung des Bürgergelds muss im Bundestag beschlossen werden. Dafür ist die Ampelkoalition auf die Stimmen der CDU angewiesen. Diese hat bereits angedroht, den Plänen in ihrer aktuellen Form nicht zuzustimmen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wäre der Start zum Januar 2023 nicht mehr zu halten.

SPD-Chefin Saskia Esken reagierte am Montag auf die Bedenken und signalisierte Gesprächsbereitschaft zu den Details: „Wenn die unionsgeführten Bundesländer beim Bürgergeld Detailfragen klären wollen, sind wir dazu bereit“, sagte sie der Funke Mediengruppe. Zugleich kritisierte sie die Union für ihre Blockadehaltung.
SoVD: Neue Regelungen beim Bürgergeld geben Sicherheit

Der SoVD drängt darauf, dass das Bürgergeld wie geplant kommt. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Verbandes, macht deutlich: „Das Bürgergeld muss zum 1. Januar 2023 kommen. Geringverdienende und Leistungsbeziehende jetzt gegeneinander auszuspielen und mit Blockade zu drohen, ist einfach unanständig. In der Krise brauchen alle, die wenig haben, Unterstützung. Denn viele werden unerwartet ihre Arbeit verlieren. Sie müssen nun nicht mehr ihr Erspartes verbrauchen oder sofort umziehen. Die neue Karenzzeit für Vermögen und Wohnen gibt den Menschen Sicherheit und die Chance, sich auf ihre Jobsuche konzentrieren zu können.“

Michaela Engelmeier fordert außerdem, endlich die Einführung der Kindergrundsicherung anzugehen. Dieses wichtige Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ist bisher noch nicht in Angriff genommen worden.

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75 Teilnehmer feierten das 75-jährige Jubiläum

75 Teilnehmer feierten das 75-jährige Jubiläum des SoVD in Trittau

Der Ortsverband Trittau des Sozialverbands Deutschland e.V. hatte zu seiner Jubiläumsfeier in die Schützenhalle Trittau eingeladen. Als Gäste wurden der Trittauer Bürgermeister Oliver Mesch, der SoVD Kreisvorsitzende Andreas Guhr, der Vorsitzende des SoVD-Witzhave Peter Linnow sowie Hilde Kramm, Trägerin der Trittauer Ehrennadel, begrüßt. Nach Begrüßung und Ansprache durch den Vorsitzenden des SoVD-Trittau, Nicolaas van der Heijden, erfolgten weitere Ansprachen und Gratulationen vom SoVD-Kreisvorsitzenden Andreas Guhr, dem Trittauer Bürgermeister Oliver Mesch und von Hilde Kramm. Der Tenor auf dieser Veranstaltung war überall der Gleiche. Das Soziale war vor 75 Jahren wichtig und ist heute wichtiger denn je.

Im Anschluss wurde das üppige Mittagsbuffet eröffnet. Nach einer mageren Zeit mit Corona-Einschränkungen und neuen Herausforderungen wie dem Ukraine-Krieg und der Rekord-Inflation, wollten viele unserer Mitglieder bei einer schönen Jubiläumsfeier dabei sein. Leider haben wir auch viele Mitglieder, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und kaum das Haus verlassen können.
Nach dem Mittagsbuffet gab es einen Ausblick auf unsere Tagesfahrten im nächsten Jahr.
Dann folgte der Start für unsere SoVD Jubiläums-Tombola. Mit dem Ansturm auf die Lose hatten wir aber nicht gerechnet!

Ruckzuck waren alle Lose vergeben. Es gab tolle Gewinne. Als Hauptpreise 2 x ein Gutschein für eine Tagesfahrt. Nach Verteilung der Gewinne wurde das Kaffeebuffet eröffnet, das auch sehr üppig ausfiel. Reste gab es nicht, aber fröhliche Gesichter, denn der verbliebene Kuchen konnte eingepackt und mit nach Hause genommen werden.

Die ganze Feier wurde begleitet mit Musik von Heinz Reimer, der auch gleich den nächsten Auftrag für unsere Weihnachtsfeier erhielt.
Wir hoffen, dass es auch zukünftig noch möglich ist, wieder eine solche Feier auszurichten.

(v.l.): Nic van der Heijden, Rold-Dieter Hammermeister, Helmut Schmidt, Frank Godauski, Silvia Skrzipietz, Andrea Godauski, Christa Habermann.

Ortsverband Trittau 29.10.2022 / Pressemitteilung

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