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Ulrike Koether

SoVD.TV zur Rentenpolitik

SoVD.TV zur Rentenpolitik

28.10.2022

Für eine zukunftsfähige Rente sind Reformen nötig. Wie diese aussehen könnten, ist am 31.10. Thema bei SoVD.TV.

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Die Bevölkerung wird immer älter. Die Rente muss deshalb zukunftsfähig gemacht werden. Foto: Pressmaster / Adobe Stock

Mit 21 Millionen Menschen sind etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung Rentner*innen und durch den demografischen Wandel wird sich dieser Anteil in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Eine gute Absicherung im Ruhestand ist deshalb von großer Bedeutung – doch die aktuellen Entwicklungen gehen in eine andere Richtung: „Fast jeder sechste Mensch über 65 ist aktuell armutsgefährdet. Und es wird noch schlimmer: nach aktuellen Studien droht sogar jedem zweiten Menschen, der ab 2030 in Rente geht, Altersarmut“, hält die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest.

Aus Sicht des SoVD ist klar. Hier muss gehandelt werden, die Bundesregierung ist gefordert, die dringend nötigen Reformen auf den Weg zu bringen. Wie diese aussehen könnten, ist Thema der nächsten Ausgabe von SoVD.TV am Montag, 31.10. um 13 Uhr.

Experten aus Politik und Gewerkschaft zu Gast

Zum Thema „Welche Rentenreform brauchen wir jetzt?“ diskutieren Matthias Birkwald, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion im Deutschen Bundestag und Ingo Schäfer, Rentenexperte beim DGB-Bundesvorstand. Für den SoVD ist Henriette Wunderlich, Referentin für Arbeit und Rente dabei.
Die Sendung wird übertragen auf dem Youtube-Kanal des SoVD, live im Fernsehprogramm von Alex Berlin und die SoVD-Facebookseite.

 

SoVD.TV „Welche Rentenreform brauchen wir jetzt?“ hier im Stream

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Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft

Zwangsrente bei Hartz IV wird abgeschafft

27.09.2022

Sie bekommen Arbeitslosengeld II und sind über 63? Dann konnte das Jobcenter Sie bisher – unter bestimmten Voraussetzungen – in die Altersrente schicken. Ob Sie wollen oder nicht. Doch das soll bald anders sein.

Zwangsrente-bei-Hartz-IV-wird-abgeschafft

So sieht es ein neuer Gesetzentwurf zum Bürgergeld vor. Diseser besagt: Ab dem 01.01.2023 – also mit der offiziellen Umwandlung von „Hartz IV“ zum Bürgergeld – sollen die sogenannten Zwangsverrentungen durch das Jobcenter der Vergangenheit angehören. Erst einmal. Denn während es im Referentenentwurf noch hieß, dass diese Praxis komplett abgeschafft werden soll, steht im Gesetzentwurf lediglich etwas von einem Moratorium – also einer Pause, in der es keine Zwangsverrentungen geben darf.

Bis 2027 keine Zwangsverrentung durch das Jobcenter

Konkret heißt es unter § 12a SGB II nun im Gesetzentwurf:

„Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“

Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht. Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.

Darf mich das Arbeitsamt in die Rente zwingen?

Ab 2023 also keine Zwangsrente mehr durch das Jobcenter. Aber wie ist es heute?

Falls Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllen, darf das Jobcenter Sie zu einem Rentenantrag auffordern. Hintergrund ist: Sie könnten nun die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen – eine der drei gängigen Varianten der vorgezogenen Altersrente.

Das Problem ist nur: Bei dieser Rentenart kostet der vorzeitige Ruhestand bares Geld. 0,3 Prozent pro Monat. Gerechnet ab der Regelaltersgrenze.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie also eigentlich bis 66 arbeiten müssen – als Beispiel für den Jahrgang 1958 – dann müssten Sie mit einer dauerhaften Kürzung in Höhe von 10,8 Prozent leben. 36 Monate x 0,3 Prozent Abschlag. Freiwillig würde das wohl kaum ein Bezieher von Arbeitslosengeld II tun. Doch über die Zwangsverrentung kann das Jobcenter Sie zu diesem Schritt drängen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber schon heute gelten einige Ausnahmen. Wenn auch nur einer dieser Punkte auf Ihre Situation zutrifft, brauchen Sie sich wegen des Instruments der Zwangsrente keine Sorgen zu machen. Konkret handelt es sich um folgende drei Punkte, die aus der sogenannten „Unbilligkeitsverordnung“ hervorgehen.

Diese Ausnahmen bewahren Sie schon heute vor einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter. Ab 2023 ist diese Maßnahme dann für alle Leistungsbezieher aus dem Spiel. Zumindest erst einmal bis 2027.

Zwangsrente nur im Jobcenter

Noch ein wichtiger Hinweis: Viele Menschen, die unsere Sozialberatung nutzen, unterscheiden nicht zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter. Das ist aber notwendig, wenn wir über die Zwangsrente sprechen. Denn wer Arbeitslosengeld I erhält und folglich bei der Arbeitsagentur betreut wird, kann nicht in die Altersrente gedrängt werden. Niemals.

Bis Ende des Jahres ist das nur möglich, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen – also „Hartz IV“. Dieses wird durch das Jobcenter gezahlt. Und in dieser Behörde kann man Sie – Stand heute – auch noch in die Rente komplimentieren. Zumindest dann, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und keine der oben genannten Ausnahmen auf Sie zutrifft.

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Antrag zur Erwerbsminderungsrente

Antrag zur Erwerbsminderungsrente: Wie bin ich krankenversichert?

15.09.2022

Wenn Sie eine EM-Rente beantragen, erhalten Sie den Bescheid im Anschluss nicht über Nacht. Vielmehr ist es so, dass Sie mitunter einige Wochen oder sogar Monate auf das Ergebnis warten müssen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es vielleicht kein Kranken- oder Arbeitslosengeld mehr. Das wirft die Frage auf: Wie steht es jetzt um Ihren Krankenversicherungsschutz?

Antrag-zur-Erwerbsminderungsrente--Wie-bin-ich-krankenversichert

Eine Erwerbsminderungsrente ist normalerweise der letzte Ausweg. Sowohl aus gesundheitlicher als auch aus finanzieller Perspektive. Denn Chancen auf eine volle EM-Rente haben Sie nur dann, wenn ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes „Restleistungsvermögen von maximal drei Stunden diagnostiziert. Darüber hinaus müssen Sie sogar noch einige formelle Wartezeiten erfüllen. Mehr über die allgemeinen Voraussetzungen bei der Erwerbsminderungsrente haben wir in diesem Video erklärt.

Krankenversicherung auf dem Weg zur EM-Rente

Doch vor der Rente wegen Erwerbsminderung steht bei den meisten Menschen ein längerer Leidensweg. In dieser Zeit wird vielerorts Krankengeld bezogen, bis zu eineinhalb Jahre. Im Anschluss kommt die „Aussteuerung“, häufig geht es nun bei der Arbeitsagentur weiter. Während dieser meist beschwerlichen Odyssee müssen Sie sich zumindest über eine Sache keine Gedanken machen: Sie sind die ganze Zeit über krankenversichert. Während des Krankengeldes und auch danach mit Arbeitslosengeld I.

Es kann jedoch die Situation eintreten, dass es kein Krankengeld mehr gibt. Und vielleicht auch kein Arbeitslosengeld. Im ersten Moment sind Sie nun erst einmal abgesichert – denn in den ersten vier Wochen nach dem Auslaufen solch einer Lohnersatzleistung gilt der Nachversicherungschutz. In dieser Phase zahlen Sie zwar keine Beiträge an die Krankenkasse – versichert sind Sie aber trotzdem.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Aber was passiert im Anschluss? Immer wieder berichten uns Mitglieder, dass das Kranken- oder Arbeitslosengeld bereits ausgelaufen ist – die Rentenversicherung aber immer noch nicht über den Antrag zur EM-Rente entschieden hat. Wie steht es jetzt um Ihren Krankenversicherungsschutz?

Falls Sie tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, genießen Sie ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auch ohne regelmäßiges Einkommen von Krankenversicherung oder Arbeitsamt ist also sichergestellt, dass Sie im Krankheitsfall behandelt werden. Die finanzielle Lücke zwischen Ihren bisherigen Geldleistungen und der angestrebten Rente bleibt zwar bestehen – mehr dazu hier. Doch zumindest der Krankenversicherungsschutz verursacht in dieser Zeit keine schlaflosen Nächte.

Fazit

Vor allem eines ist wichtig: Lassen Sie sich rechtzeitig persönlich beraten, wenn Sie während der Schwangerschaft lange krankheitsbedingt ausfallen. Je nach Situation hat das Auswirkungen auf die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes. Während Sie diese Lohnersatzleistung beziehen, pausiert die Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld.

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Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

Rente nach 45 Jahren: Wirklich keine Nachteile?

30.08.2022

Wichtigste Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind 45 Jahre einer ganz bestimmten Wartezeit. Nur wenn Sie die erfüllt haben, kommen Sie abschlagsfrei in den Ruhestand.

Rente-nach-45-Jahren

Allerdings nicht sofort. Und auch nicht mehr zum 63. Geburtstag. Dieser Zug ist abgefahren und war lediglich ganz bestimmten Jahrgängen vorbehalten. Nein, mit 45 Versicherungsjahren im Rahmen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommen Sie genau zwei Jahre früher in die Altersrente. Abschlagsfrei. Nicht mehr und nicht weniger.

Die „Rente mit 63“ gibt es zwar auch noch. Hierbei handelt es sich jedoch um die „für langjährig Versicherte“ – und die kommt immer mit Abschlägen daher. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video

Hat die Rente nach 45 Jahren einen Haken?

Zwei Jahre früher also. Und dann abschlagsfrei. Das klingt erst einmal hervorragend. Aber haben wir hier etwas übersehen? Beinhaltet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte einen Haken, auf den Sie vorbereitet sein müssen?

Nun, einen wirklichen Nachteil suchen Sie bei dieser Rentenvariante vergeblich. Auch die reinen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche überwiesene Bruttorente bei satten 1.427,06 Euro. Satt im Vergleich zu anderen Rentenarten, die oben erwähnte „Rente mit 63“ etwa kommt in dieser Statistik gerade einmal auf 1.074,02. Im offiziellen Datenportal der DRV finden Sie dazu noch weitere Infos.

Aber natürlich müssen Sie eines bedenken, wenn Sie zwei Jahre früher in die Altersrente einkehren. Wenn auch ohne Abzüge. Sie zahlen in dieser Zeit auch 24 Monate weniger auf Ihr Rentenkonto ein. Auch die Beiträge des Arbeitgebers fließen in dieser Zeit nicht mehr. Klar, es gibt zwei Jahre früher eine abschlagsfreie Rente. Aber diese Rente wäre 24 Monate später dennoch höher. Bei gutem Verdienst sogar spürbar höher.

Zwei Jahre keine zusätzlichen Rentenbeiträge

Vor diesem Hintergrund ist das Haar in der Suppe tatsächlich einzig und allein die fehlenden zusätzlichen Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Darüber hinaus ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein sogenannter „No-brainer“, also ein Punkt, über den Sie eigentlich nicht nachdenken müssen. Keine weiteren Nachteile.

Sollten Sie also die Option haben, zwei Jahre früher in die Rente einzusteigen, braucht es nur einen Blick auf die aktuelle Renteninformation. Ist die Rente für Ihre Pläne in den kommenden Jahren ausreichend? Möchten Sie gern schon jetzt deutlich mehr Zeit für sich und die Enkelkinder? Dann einen schönen Start in den Ruhestand! Falls die Rentenhöhe allerdings nicht zufriedenstellend ist, kommt vielleicht auch Plan B in Betracht. Und Sie lassen sich noch ein wenig Zeit.

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75. Jubiläumsfeier

75. Jubiäumsfeier des SoVD, Ortsverband Großensee

Der Ortsverband Großensee des Sozialverbandes Deutschland hat seine Mitglieder am 20. August zu einer Feierstunde anlässlich des 75. Jubiläums des Ortsverbandes in das Großenseer „Dörphus“ geladen.

Als Gäste waren der Bürgermeister des Ortes, Karsten Lindemann-Eggers, der SoVD Vorsitzende des Landes Schleswig-Holstein Alfred Bornhalm und die stellvertretende Kreisvorsitzende Irmtraut Sarau anwesend. Der Vorsitzende des OV Großensee, Dirk Bentien eröffnete die Feierstunde. In seiner Ansprache erwähnte Bentien, das die Ortsverbände in diesen Zeiten wichtiger denn je sind. Die Kampagne des SoVD „Gemeinsam gegen die Einsamkeit“ liege Ihm nach wie vor sehr am Herzen und bat für die Zukunft um Unterstützung durch die Mitglieder und seinen Vorstand, bei dem Bentien sich für die hervorragende Zusammenarbeit der letzten Jahre bedankte. Gedankt wurde auch der Gemeinde Großensee für die Bereitstellung der Räumlichkeiten des „Großenseer Dörphus“. Der Bürgermeister des Ortes, Karsten Lindemann-Eggers gratulierte dem SoVD Ortsverband Großensee, und ist dankbar, das im Ort seit so vielen Jahren Ehrenamtliche als „Partner in sozialen Fragen“ Hilfestellung geben und darüber hinaus durch diverse Veranstaltungen die dörfliche Gemeinschaft aufrechterhalten.

Im Anschluss gratulierte die stellvertretende Kreisvorsitzende Irmtraut Sarau und der SoVD Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein, Alfred Bornhalm. Der Laudatio, folgte die im Vorwege durch den Vorstand gut organisierte Feier mit einem Spanferkelessen, dem Besuch eines italienischen Eiswagens und einer reich gedeckten Kaffee & Kuchentafel. Ein besonderer Höhepunkt stellte der Auftritt des Seemannchores der Bramfelder Liedertafel Eintracht von 1873 e.V. dar. Der Seemannschor begeisterte die Mitglieder sowie die Gäste und sorgte für mächtig Stimmung im Großenseer Dörphus.

Ortsverband Großensee 20.08.2022 / Pressemitteilung

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75 -jähriges Bestehen

Am 20.08. feierte der SoVD Bad Oldesloe sein 75-jähriges Bestehen

Bei bestem Wetter und Musik vom Oldesloer Shanty Chor und Gaby Liedtke feierte der SoVD Ortsverband sein 75-jähriges Jubiläum mit ungefähr 200 Gästen und Besuchern.

Der Shanty Chor eröffnete das Fest und sorgte mit seiner Musik für eine ausgelassene Stimmung. Zu den Gratulanten gehörten der 1. Bürgermeister-Stellvertreter Horst Möller, die stellv. SoVD Kreisvorsitzende Irmtraut Sarau und der SoVD Landesvorsitzende Alfred Bornhalm. Letzterer überbrachte Glückwünsche und forderte bei dieser Gelegenheit die Politik auf, in Anbetracht der Energiepreissteigerungen die Menschen nicht zu vergessen, die heute schon jeden Cent zweimal umdrehen müssen. „Strom- und Gassperren müssen im nächsten Winter unbedingt verhindert werden. Natürlich müssen auch Kommunen, die eigene Stadtwerke haben, dafür Sorge tragen.“, sagte Bornhalm.

Glückwünsche zu 50 Jahre Mitgliedschaft für Brigitte Baars

Der Ortsverband nutzte das 75-jährige Jubiläum um ein besonders langjähriges Mitglied zu ehren. Der Vorsitzende Andreas Guhr und der Landesvorsitzende überraschten Brigitte Baars mit Blumen, einem Gutschein und einer Urkunde für 50 Jahre Mitgliedschaft im SoVD.
Nach allen Reden und dem sehr guten Essen von den Stormarner Werkstätten, wurde die ausgelassene Stimmung von Gabi Liedke und ihrer Musik und dem sonnigen Wetter weiter aufgeheizt. Kurz vor dem Ende trat der Chor der Kulturen auf und präsentierte internationale Volkslieder.
Danach wurden die Gewinner des Preisrätsels gezogen. Der 1. Preis – kostenlose Teilnahme an einer Tagesfahrt eigener Wahl – ging an Marlene Dickmann.

Bad Oldesloe. 20.08.2022 / Pressemitteilung

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Etwa jede*r sechste von Armut bedroht

Etwa jede*r sechste von Armut bedroht

04.08.2022

Hohe Zahlen vor allem bei Älteren, Alleinerziehenden und Erwerbslosen.

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Alleinerziehde sind einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt – gerade angesichts derzeit stark steigender Preise. Foto: Viorel / Adobe Stock

Das Statistische Bundesamt hat am Donnerstag aktuelle Zahlen zur Armutsgefährdung in Deutschland veröffentlicht. Demnach sind knapp 13 Millionen Menschen sind im vergangenen Jahr von Armut bedroht gewesen, das entspricht 15,8 Prozent der Bundesbürger. Ein Jahr zuvor lag der Wert bei 16,1 Prozent.

Als armutsbedroht gilt laut Statistik, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat.

Das mittlere Einkommen lag laut Bundesamt 2021 für eine alleinlebende Person bei 15 009 Euro netto im Jahr (monatlich 1251 Euro), für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 31 520 Euro netto (2627 Euro im Monat).

Frauen im Alter häufiger armutsgefährdet


Mit einer Gefährdung von 19,3 Prozent sind Menschen im Ruhestand überdurchschnittlich betroffen. Im Alter besteht zudem eine Differenz bei den Geschlechtern. Ab 65 Jahren lebten 21 Prozent der Frauen unter dem Schwellenwert und 17,4 Prozent der Männer. Die höhere Armutsgefährdung bei Frauen liegt an niedrigeren Rentenansprüchen aufgrund geringerer Löhne und längeren Phasen ohne Erwerbstätigkeit.

Auch Alleinlebende und Alleinerziehende gehören zu den verstärkt armutsgefährdeten Gruppen. Unter ihnen betrifft es jeweils mehr als ein Viertel der Menschen. Den mit Abstand größten Wert gibt es unter erwerbslosen Personen, von denen fast die Hälfte von Armut bedroht ist.

SoVD fordert Sozialgipfel

Der SoVD warnt davor, dass die steigenden Energiepreise für viele Menschen nicht zu bezahlen sind und sie in Armut abrutschen. Der Verband fordert unter anderem eine sofortige Anhebung der Grundsicherung um 100 Euro sowie die die Organisation eines Sozialgipfels, auf dem konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Menschen mit wenig Einkommen beschlossen werden.

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18. Geburtstag: Bye bye, Merkzeichen H?

18. Geburtstag: Bye bye, Merkzeichen H?

19.07.2022

Das Merkzeichen H steht für „hilflos“. Personen mit diesem Eintrag im Schwerbehindertenausweis benötigen also fortlaufend Unterstützung – zum Beispiel beim Essen, dem An- und Ausziehen oder auch beim Reisen. In unserer Sozialberatung haben wir allerdings die Erfahrung gemacht, dass es zum 18. Geburtstag Probleme geben kann.

18. Geburtstag- Bye bye, Merkzeichen H

Um die heutigen Schwierigkeiten zu verstehen, müssen wir einen kleinen Schlenker in die Vergangenheit machen. Denn bis Ende 2016 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung die sogenannten Pflegestufen. Welche davon Ihnen zuerkannt wurde, hing ganz maßgeblich davon ab, wie viele Minuten Sie an Pflegebedarf hatten. Also zum Beispiel zur Unterstützung beim Duschen, beim Ankleiden oder auch außerhalb der eigenen vier Wände.

In diesem Zusammenhang sprach man deshalb häufig von der „Minutenpflege“.

Einführung der Pflegegrade

Zum Januar 2017 wurden diese Pflegestufen jedoch durch Pflegegrade ersetzt. Und damit auch die starre Einteilung nach Minuten.

Was hat all das mit dem Merkzeichen „H“ zu tun? Eine ganze Menge: Denn zu Zeiten der „Minutenpflege“ war die Vergabe dieses Merkzeichens recht klar geregelt: Wer pro Tag mehr als 120 Minuten an Unterstützungsbedarf hatte, bekam in aller Regel auch das Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis.

Wurde vom Gutachter des Medizinischen Dienstes (früher MdK) zwischen ein und zwei Stunden am Tag veranschlagt, kam es auf den Einzelfall an. Und bei weniger als 60 Minuten war das Merkzeichen „H“ normalerweise unerreichbar.

120 Minuten Pflegebedarf: Merkzeichen "H"

Mit Wegfall der Pflegestufen fehlt uns in der Beurteilung nun die einfache Minuteneinteilung für das Merkzeichen „H“. Bei allen Schwächen der früheren „Minutenpflege“ – in diesem ganz speziellen Fall ist es nun komplizierter geworden. Auch nicht immer zum Vorteil für den Patienten.

Eigentlich sollte es jedoch kein großes Problem für das Landesamt für soziale Dienste sein, eine individuelle und gerechte Einschätzung zum Merkzeichen „H“ abzugeben. Denn im Schwerbehindertenrecht kommt es ohnehin sehr auf den Einzelfall an. Wer einen Antrag zum Schwerbehindertenausweis stellt, entbindet seine Ärzte von der Schweigepflicht, damit diese ausführliche Berichte zum Gesundheitszustand einreichen. Und auf dieser Basis werden dann Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen vergeben.

Wichtige Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen „H“

Achtung beim 18. Geburtstag!

Eigentlich. Doch im Rahmen unserer Sozialberatung beim SoVD erleben wir es leider immer wieder, dass das Landesamt für soziale Dienste das Merkzeichen „H“ zum 18. Geburtstag einkassieren möchte. Quasi als Automatismus.

Natürlich kann es immer wichtige und richtige Gründe dafür geben, dass ein befristetes Merkzeichen – und auch ein ganzer Schwerbehindertenausweis – nicht verlängert wird. Doch diese Entscheidung muss immer im Einzelfall überprüft werden. Anhand der Berichte von Haus- und Facharzt. Sollte also in Ihrer Familie ein solcher Fall bekannt sein, lassen Sie diese Entscheidung bitte überprüfen. Das „Versorgungsamt“ darf das „H“ nicht automatisch zum 18. Geburtstag streichen.

Fazit

Seit dem Wegfall der Minutenpflege ist der 18. Geburtstag ein neuralgischer Punkt für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises. Zumindest dann, wenn es sich um das Merkzeichen „H“ dreht. Sie haben Zweifel, dass die Entscheidung des Landesamtes für soziale Dienste korrekt war? Dann holen Sie sich Unterstützung. Zum Beispiel beim SoVD.

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Ankündigung hat keine Auswirkungen auf die Klage von SoVD und VdK

Ankündigung hat keine Auswirkungen auf die Klage von SoVD und VdK

15.07.2022

SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: „Als SoVD orientieren wir uns am Modell des Paritätischen Gesamtverbandes. Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern.“

Berlin. Vor dem Hintergrund seit Monaten explodierender Teuerungsraten hat sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) entschlossen, gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen, zu klagen. Gemeinsam mit dem Sozialverband VdK wird der SoVD dafür auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. 


SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer betont, dass daran auch die von Bundessozialminister Hubertus Heil in Aussicht gestellte Anhebung der Regelsätze um 40 bis 50 Euro im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes nichts ändert. „Bei unserer gemeinsamen Klage geht es um die Berechnungsgrundlage nach § 28a SGB XII. Das betrifft die jährliche Anpassung zum 1. Januar. Zusätzlich werden alle fünf Jahre die Regelsätze neu berechnet. Darauf zielt nach unserem Verständnis die Aussage von Hubertus Heil ab. Allerdings reichen 40-50 Euro bei Weitem nicht aus. Als SoVD schlagen wir daher schon seit Langem einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro vor, um die Krisenkosten abzudecken. Darüber hinaus ist eine völlig neue Berechnungsmethode, wie sie Hubertus Heil in Aussicht stellt, zwingend notwendig. Daher ergänzen sich die beiden Maßnahmen gut.“


Der SoVD plädiert dafür, die Regelsätze endlich mittels eines transparenteren Statistikmodells zu ermitteln, das sich am Lebensstandard der gesellschaftlichen Mitte orientiert und auf willkürliche, sachlich nicht begründbare Abschläge und normative Streichungen verzichtet. Ausgehend von diesem „Ankerpunkt“ in der gesellschaftlichen Mitte wird dann der Referenzeinkommensbereich zur Bestimmung der Regelsätze abgeleitet. Die vorhandenen Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) müssen dabei mit den tatsächlichen aktuellen Lebenshaltungskosten abgeglichen werden, um Regelbedarfe zu bestimmen, die die tatsächlichen Bedarfe abdecken. „Als SoVD orientieren wir uns am Modell des Paritätischen Gesamtverbandes. Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern“, so die SoVD-Vizepräsidentin.

Weitere Pressemitteilungen:

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Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung

Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung

14.07.2022

„Die letzte Anpassung der Regelsätze für „Hartz IV“ und die Grundsicherung war ein Witz. 0,76 Prozent mehr, bei einer Inflation von mittlerweile über sieben Prozent“, sagt Alfred Bornhalm, Landesvorsitzender im SoVD Schleswig-Holstein. Deswegen klagen wir gemeinsam mit dem VdK vor dem Bundesverfassungsgericht!

Sozialverbände klagen für mehr Grundsicherung

Angesichts explodierender Teuerungsraten klagen der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) gemeinsam gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen. „Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei – und für Kinder sogar nur um zwei – Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.


Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144).

Das aber, so die beiden Sozialverbände, habe die Bundesregierung getan, als sie die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und Hartz IV Anfang des Jahres um nur 0,76 Prozent angehoben hat. Zu dieser Zeit stieg die Inflationsrate bereits seit Monaten und lag damals bei knapp fünf Prozent. Inzwischen ist sie auf fast acht Prozent (7,6 Prozent im Juni) gestiegen. „Die Bundesregierung verstößt damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, kritisiert Bauer.


Die Regelsatzerhöhung um drei Euro ergab sich aus der niedrigen Preisentwicklung von Juni 2020 bis Juli 2021. Damals hatte die Bundesregierung pandemiebedingt die Mehrwertsteuer reduziert. „Schon damals war allen klar, dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt“, sagt Bentele. Eile sei daher nun geboten, betont Bauer: „Inzwischen sind die Kosten für fast alle Produkte des täglichen Lebens aber auch für Energie derart gestiegen, dass das Existenzminimum mit den Regelsätzen nicht mehr gesichert ist.“


Beide Verbände legen nun für ausgewählte Musterkläger*innen Rechtsmittel ein, um eine höchstrichterliche Klärung zu erreichen
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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