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Ulrike Koether

Geplanter Heizkostenzuschuss

SoVD begrüßt geplanten Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende

SoVD-Präsident Adolf Bauer: “Jetzt ist es wichtig, dass die Menschen mit dem extremen Energiepreisanstieg nicht allein gelassen werden und ihnen schnell und unbürokratisch geholfen wird.“

Berlin. für Millionen Menschen in Deutschland ist es eine dramatische Entwicklung: Ohnehin steigende Energiepreise plus eine galoppierende Inflation. Dass die Bundesregierung noch in diesem Halbjahr einen Heizkostenzuschuss an alle Wohngeldbeziehenden auszahlen möchte, begrüßt der Sozialverband Deutschland (SoVD) ausdrücklich. “Jetzt muss den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Es ist wichtig, dass die Menschen mit dem extremen Energiepreisanstieg nicht alleingelassen werden“, so SoVD-Präsident Adolf Bauer. Zudem lobt Bauer, dass der vorgesehene Zuschuss nicht als Einkommen bei der Gewährung anderer Sozialleistungen berücksichtigt werden soll.

Gleichzeitig kritisiert der SoVD-Präsident allerdings, dass Grundsicherungsbeziehende von finanziellen Hilfen ausgeschlossen werden sollen. Adolf Bauer erklärt: „Denn die Heizkosten werden lediglich in ‚angemessener‘ Höhe vom Jobcenter beglichen. Immer wieder kommt es so zu Nachforderungen der Jobcenter, die von den Betroffenen aus den ohnehin schon zu niedrigen Regelsätzen bezahlt werden müssen“. Auch die in den Regelsätzen eingepreiste Energiepauschale reichte bei vielen Menschen in der Vergangenheit vorne und hinten nicht aus, um die eigenen Stromkosten zu decken. Diese Diskrepanz wird sich durch die dramatisch gestiegenen Energiekosten weiter vergrößern.

V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel

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Brutto-Netto-Rentenrechner

Gemeinsam durch die Krise mit dem SoVD

Themenseite zur Corona-Pandemie

Das Wohlergehen seiner Mitglieder, Ehrenamtlichen, gesellschaftlich wie politischen Partner*innen sowie Beschäftigten ist oberstes Gebot für den SoVD. Gleichzeitig möchte der Verband in diesen unsicheren Zeiten ein verlässlicher Ansprechpartner sein.

Beschluss des G-BA

Telefonische Krankschreibung bis Ende März verlängert

3.12.2021

Foto: Elizaveta / Adobe Stock

Frau sitzt auf dem Bett und hat ein Handy am Ohr. Bei Erkrankungen Atemwege ist die telefoniosche Krankschreibung weiter möglich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat coronabedingte Sonderregelungen, die zum Jahresende ausgelaufen wären, bis zum 31. März 2022 verlängert. Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzt*innen müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige telefonische Verlängerung der Krankschreibung für weitere sieben Kalendertage ist möglich.

Außerdem kann eine Behandlung weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patient*innen damit einverstanden sind. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden.

Weitere Regeln betreffen die Gültigkeit von Heilmittel-Verordnungen und Krankentransportfahrten, die nicht durch die Krankenkasse genehmigt werden müssen.

Verordnung des BMAS

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

22.12.2021

Foto: Syda Productions / Adobe Stock

Im Dezember hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal verlängert.

Dabei reicht es reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten.

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist für Betriebe auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. März 2022, verlängert. Die Beiträge zur Sozialversicherung während der Kurzarbeit werden an die Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2021 in voller Höhe und in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 zu 50 Prozent erstattet.

Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Das Geld steigt stetig mit der Bezugsdauer – auf maximal 87 Prozent mit Kind.

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Vorsorgen für den Ernstfall

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Hilfe bei Vollmachten für den Ernstfall

Schnell kann man in Situationen geraten, in denen man seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. In solchen Fällen sind eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht wichtig. Sie regeln welche medizinische Behandlung erfolgen oder wie das Vermögen verwendet werden soll. Diese Dokumente rechtsverbindlich zu formulieren, ist allerdings nicht so einfach – viele Dinge müssen dabei beachtet werden. 

Gut informiert mit den Materialien des SoVD

Vorsorgevollmacht:

Patientenverfügung:

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Rente mit Abschlag oder warten?

Rente mit Abschlag oder warten?

Zum Ende des Berufslebens müssen Sie möglicherweise eine wichtige Entscheidung treffen: Wenn eine Altersrente nur mit Abschlägen drin ist – sollten Sie in den sauren Apfel beißen und den Antrag stellen? Oder ist es besser, ALG zu beziehen – und dann erst später in die Rente zu gehen? Ohne oder mit geringeren Abzügen?

Rente mit Abschlag oder warten?

Bei der Altersrente gibt es drei grundsätzliche Möglichkeiten. Entweder gehen Sie zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand – also mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Oder Sie nehmen eine vorgezogene Altersrente in Anspruch. Und die gibt es dann auch noch mal in zwei Kategorien. Ohne Abschlag oder mit Abschlag.

(Mehr über die verschiedenen Formen der vorgezogenen Altersrente finden Sie in diesem Beitrag.)

Heute wollen wir uns eingehender mit folgender Frage beschäftigen: Ist es besser, eine Rente mit Abzügen zu beantragen? Oder sollte man lieber so spät wie möglich eine Altersrente beziehen und die Zeit bis dahin anders überbrücken? Zum Beispiel mit Arbeitslosengeld?
Ihre persönliche Regelaltersgrenze Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

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Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Rente oder Arbeitsamt?

Eine Rente mit Abschlägen können Sie entweder mit Schwerbehindertenausweis beziehen – dann bis zu fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze. Oder auch ohne Schwerbehinderung ab dem 63. Geburtstag.

Das bedeutet: Die Frage Rente oder ALG? wird Sie ganz konkret mit Anfang 60 beschäftigen. Rein finanziell ist es natürlich am besten, wenn Sie möglichst lange arbeiten. Auf diese Weise kommen Monat für Monat neue Rentenpunkte auf Ihr Konto.

Wenn das aber nicht möglich ist – vielleicht weil Sie Ihren Job verloren haben oder gesundheitlich stark angekratzt sind– dann heißt es erst einmal Wartezeiten zählen. Denn für die eben angesprochenen Rentenarten benötigen Sie jeweils 35 Jahre Versicherungszeit. Ob Sie mit Anfang 60 dabei sind, entnehmen Sie ganz einfach Ihrer Rentenauskunft. Die kommt ab 55 ganz automatisch mit der Post.

Wenn wir davon ausgehen, dass Sie die 35 Versicherungsjahre zusammenbekommen, folgt die nächste wichtige Frage: Wie hoch wäre Ihre Rente, wenn Sie diese zeitnah beantragen würden? Um das zu erfahren, fragen Sie am besten bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Als Faustregel können Sie sich aber merken: Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, kostet 0,3 Prozent Abschlag.

Außerdem gehen noch rund elf Prozent von der Bruttorente für Kranken- und Pflegeversicherung weg. Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob die Rente Ihre einzige Einkommensquelle ist. Das, was übrig bleibt, vergleichen Sie jetzt mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um diesen zu ermitteln, nutzen Sie am besten einen der zahlreichen Gratis-Rechner im Internet. Ab 58 haben Sie bis zu zwei Jahre Anspruch. Allerdings nur, wenn Sie vorher 48 Monate eingezahlt haben.

Und jetzt kommt es darauf an: Ist das ALG deutlich höher als die Rente, dann kommt aus finanziellen Gründen eigentlich nur der Weg zum Arbeitsamt in Betracht. Erstens weil Sie dann schon jetzt mehr Geld bekommen. Und zweitens weil sich Ihre spätere Rente mit jedem Monat um 0,3 Prozent erhöht – denn die Abzüge fallen weg.

Vergleich Rente und ALG

Liegen ALG und Rente eng beieinander, müssen Sie abwägen. Auch in diesem Fall wäre die Rente zwei Jahre später um 7,2 Prozent höher als heute – 24 Monate x 0,3 Prozent. Nicht vergessen: Diese Abschläge wirken ein Leben lang. Aus rein finanzieller Perspektive ist der Bezug von Arbeitslosengeld also in der Regel sinnvoll.

Aber das ist noch nicht alles. Denn wer ALG erhält, steht auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch mit Anfang 60. Das heißt für Sie konkret: Wenn Ihnen der Arbeitsvermittler Stellenvorschläge zukommen lässt, müssen Sie sich dort bewerben. Zumindest wenn das Jobangebot grundsätzlich zu Ihrer Qualifikation passt. Will der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur Sie zum Bewerbungstraining oder in eine andere Maßnahme schicken, müssen Sie auch das über sich ergehen lassen. Auch mit 63. Je nachdem, wem Sie im Arbeitsamt gegenüber sitzen und welche politischen Umstände gerade herrschen, zahlen Sie für die zwei Jahre ALG also einen hohen Preis. Nicht finanziell, aber vielleicht mit den Nerven.

Eine Sache darf der Arbeitsvermittler jedoch nicht – er darf Sie niemals in die vorgezogene Rente zwingen. Das ist beim Arbeitslosengeld ausgeschlossen.

Fazit

Beim Abwägen zwischen einer Rente mit Abschlag oder dem Arbeitslosengeld ist der Bezug von ALG in den meisten Fällen finanziell die bessere Wahl. Zumindest wenn Sie kein Problem damit haben, sich in den letzten Monaten vor dem Ruhestand noch aktiv um Arbeit zu bemühem Oder es zumindest so aussehen lassen. Denn der Bezug von Arbeitslosengeld vor der Rente ist kein Vorruhestand.

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SoVD.TV startet

SoVD.TV startet mit Ausgabe zur Behindertenpolitik ins neue Jahr

Die Sendung am 10. Januar mit interessanten Gästen steht unter dem Titel „Quo vadis Behindertenpolitik –
Neue Regierung, neue Chance?“

In diesem Studio zeichnet der SoVD seine Talkrunde auf.

Am Montag, den 10. Januar um 12 Uhr wird die zweite Ausgabe von SoVD.TV ausgestrahlt. Zu Gast sind die ehemalige Bundesgesundheitsministerin und derzeitige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, Christina Marx aus der Geschäftsleitung der AKTION MENSCH sowie Carola Nacke. Sie war zuletzt eine der erfolgreichen Beschwerdeführerinnen vorm Bundesverfassungsgericht zur Triage.

Sie widmen sich der Fragestellung „Quo vadis Behindertenpolitik – Neue Regierung, neue Chance?“ und diskutieren diesmal die vielen zu bewältigenden Aufgaben der Ampel für Menschen mit Behinderung. Die Diskussionsrunde wird an dieser Stelle und auf dem Youtube-Kanal des SoVD zu sehen sein.

 

Adolf Bauer: Regierung steht vor großen Herausforderungen

Damit schlägt die Sendung den Bogen zum „Inklusionstalk“ im vergangenen Jahr, der eine Bilanz der Behindertenpolitik der Großen Koalition zog. SoVD-Präsident Adolf Bauer freut sich auf die neue Sendung: „Die Herausforderungen der neuen Regierung sind hier äußerst vielschichtig. Denn schon vor der Pandemie gab es in der Behindertenpolitik große Baustellen, doch Corona hat viele Missstände auch hier erst so richtig zu deutlich gemacht. Diese Ausgabe ist für uns gleich von doppelter Bedeutung, da der SoVD in diesem Jahr das Sekretariat des Deutschen Behindertenrats innehat.“

Erste Ausgabe behandelte Rentenpolitik

SoVD.TV ist eine Polit-Talksendung, die sich zwei Mal im Monat mit allen wichtigen sozialpolitischen Themen beschäftigt, wie u.a. Gesundheit und Pflege, Armut, Rente oder Jugend, Frauen und Gleichstellung. Im Dezember feierte SoVD.TV seine erfolgreiche Premiere mit der Sendung „Sind unsere Renten noch sicher?“

Mit dabei waren hier unter anderem der Fraktionsvorsitzende der Linken im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch und der Hamburger FDP-Landeschef Michael Kruse, MdB.

Die Sendung hier anschauen

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Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger?

Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger?

Wenn Sie längere Zeit Krankengeld beziehen, kann es passieren, dass Sie Post von der Krankenkasse erhalten. Darin enthalten: eine Aufforderung zur Reha.

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Rente mit Abschlag oder warten?


In aller Regel laufen solche LTAs (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) über die Deutsche Rentenversicherung. Folglich bekommen Sie innerhalb dieser meist stationären Reha kein Krankengeld, sondern eine finanzielle Unterstützung über die Rentenversicherung – das sogenannte Übergangsgeld. Erst nachdem die Maßnahme beendet ist, muss die Krankenkasse wieder zahlen – zumindest dann, wenn noch Anspruch auf Krankengeld besteht.

Viele unserer Mitglieder fragen sich dann jedoch: Fällt das Krankengeld nach der Reha niedriger aus als vorher?

Zunächst einmal einen Schritt zurück: Die Krankenkasse darf Sie auch gegen Ihren Willen in eine Reha schicken. Oder besser ausgedrückt – die Kasse kann Sie zum Reha-Antrag zwingen. Denn wenn Sie nicht innerhalb von zehn Wochen einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, dreht Ihnen die Krankenversicherung den Geldhahn zu.

Warum? Weil aus Sicht der Krankenkasse die Chance besteht, dass Sie aus dieser Reha mit einem Entlassungsbericht nach Hause kommen, der nach einer Erwerbsminderungsrente schreit. Dann gäbe es für Sie kein Krankengeld mehr, sondern eine Art Frührente aus gesundheitlichen Gründen. Blöd nur, dass die durchschnittliche Zahlung für eine neu bewilligte EM-Rente im Jahr 2020 gerade mal 881,62 Euro betrug. Brutto.

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Finanziell macht es einen Unterschied, ob Sie Kranken- oder Übergangsgeld beziehen.
Aber so weit sind wir noch gar nicht. Erst einmal gilt es, die Reha zu absolvieren. In dieser Zeit erhalten Sie von der Rentenkasse das Übergangsgeld. Und jetzt wird es interessant: Denn Übergangsgeld ersetzt gerade einmal 68 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens. Mit Kindern im Haus 75 Prozent. Zur Erinnerung: Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent vom Brutto – aber maximal 90 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens. Im Normalfall zahlt die Krankenkasse also deutlich mehr als die Deutsche Rentenversicherung.

Die Frage, ob Sie Übergangs- oder Krankengeld bekommen ist aus finanzieller Perspektive also sehr relevant. Je länger die Reha, desto größer wird vermutlich auch Ihr finanzieller Verlust gegenüber dem Bezug von Krankengeld ausfallen. Da eine LTA in der Regel drei Wochen dauert, sollten Sie das jedoch verkraften. Auch wenn es wehtut.

Und nach der Reha?

Aber wie verhält es sich, wenn die Reha zu Ende ist und Sie wieder Geld von der Krankenkasse bekommen? Geht das Krankengeld dann runter, weil Sie in der Zwischenzeit vom Übergangsgeld leben mussten? Hat die Reha also einen direkten negativen Einfluss auf Ihr zukünftiges Krankengeld?

Nein, das Krankengeld wird auch nach der Reha in der gleichen Höhe weitergezahlt wie vorher. Denn die Berechnungsgrundlage ist und bleibt Ihr Arbeitseinkommen, bevor Sie krank geworden sind. Auch wenn Sie in der Zwischenzeit das niedrigere Übergangsgeld beziehen, hat das keinen negativen Einfluss auf Ihr Krankengeld.

Fazit

Es ist richtig, dass Sie finanzielle Abstriche machen müssen, wenn Sie eine Reha durchlaufen. Glücklicherweise hat diese Tatsache jedoch keine weiteren Auswirkungen, falls Sie im Anschluss erneut auf Krankengeld angewiesen sind. Hier kommt es einzig und allein darauf an, was Sie vor Ihrer Erkrankung im Job verdient haben.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Der Sozialverband hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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ALG – gibt es bei der Höhe eine Deckelung?

ALG - gibt es bei der Höhe eine Deckelung?

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Klar, es orientiert sich an Ihrem vorherigen Einkommen. Aber mit wie viel Geld können Sie am Ende genau rechnen? Und wie hoch ist das ALG maximal? Gibt es beim ALG eine Deckelung für die Höhe?

Als Angestellter zahlen Sie jeden Monat automatisch mit Ihrem Gehalt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Aktuell 2,4 Prozent Ihres Brutto-Einkommens, die Hälfte davon überweist jedoch Ihr Arbeitgeber. Im Gegenzug beziehen Sie nach dem Verlust Ihres Jobs Arbeitslosengeld. Aber hier lohnt ein Blick in die Details.

Arbeitslosengeld ist nicht gleich Arbeitslosengeld

Denn wir müssen unterscheiden. Zwischen dem Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II). Im Volksmund wird das erste häufig einfach als Arbeitslosengeld bezeichnet, das zweite gern als „Hartz IV“. Leider vermischen viele Menschen die beiden Geldleistungen – dabei bestehen fundamentale Unterschiede.

Arbeitslosengeld I gibt es grundsätzlich erst nach zwölf Monaten.

Denn: ALG I ist eine Versicherungsleistung. Sie haben nur Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie zuvor ausreichend lange eingezahlt haben. Grundsätzlich braucht es dafür zwölf Monate – auch wenn bis Ende 2022 eine „verkürzte Anwartschaftszeit“ reichen kann. „Hartz IV“ dagegen ist eine Sozialleistung. Um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie zwar bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Zahlung von bestimmten Beitragszeiten gehört aber nicht dazu.

So lässt sich auch einfach erklären, dass Arbeitslosengeld in der Regel deutlich höher ausfällt als ALG II. Denn das Arbeitslosengeld basiert auf dem, was Sie vorher in Ihrem Job verdient haben. Arbeitslosengeld II dagegen ist als Sozialleistung stark vereinheitlicht. Als alleinstehende Person bekommen Sie aktuell (im Jahr 2021) gerade einmal 446 Euro. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Das heißt: Wenn Sie im Jobcenter landen, spielt es keine Rolle mehr, was Sie vorher verdient haben. Sie bekommen genau so viel wie alle anderen.

Berechnung ALG I

Aber jetzt Butter bei die Fische. Wie hoch kann dagegen das Arbeitslosengeld I ausfallen?

Wie schon gesagt: Maßgeblich hängt die Zahlung von Ihrem vorherigen Verdienst ab. Letztlich aber vom Netto-Einkommen. Das bedeutet: Mit einer günstigen Steuerklasse erhalten Sie auch ein höheres Arbeitslosengeld. Darüber hinaus spielt jedoch außerdem eine Rolle, in welchem Bundesland Sie zu Hause sind und ob Kinder bei Ihnen im Haushalt leben.

Freddy (46 Jahre) lebt mit Frau und drei Kindern in Schleswig. Da seine Firma ihn entlassen musste, beantragt Freddy Arbeitslosengeld I. Zuvor hat er mehr als elf Jahre im gleichen Betrieb gearbeitet und monatlich 4000 Euro brutto verdient.

Um das Arbeitslosengeld zu berechnen, geht die Arbeitsagentur nun wie folgt vor.

  1. Bemessungsentgelt errechnen
  2. Abzug von Sozialabgaben, Lohnsteuer und Soli
  3. 60 Prozent oder 67 Prozent?
  4. Monatlicher Zahlbetrag

Gehen wir die einzelnen Schritte einmal für Freddy aus unserem Beispiel durch. Das Bemessungsentgelt ergibt sich, wenn wir das Jahres-Bruttoeinkommen durch 365 teilen. 4000 x 12 sind 48.000 Euro. Geteilt durch 365 macht das 131,50 Euro.

Jetzt müssen wir eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 Prozent abziehen. Außerdem die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag. Abzüglich der Sozialversicherung landen wir bei 103, 90 Euro. Bei den Steuern machen wir es uns einfach und ziehen bummelig bei Steuerklasse 3 noch einmal zehn Prozent ab. Es bleiben 93,50 Euro.

Da Freddy und seine Frau Kinder haben, wird dieser Betrag nun mit 0,67 multipliziert. Ohne Kinder wären es nur 60 Prozent. In Freddys Fall ergibt das 62,64 Euro.

Um das monatliche Arbeitslosengeld zu berechnen, wird dieser Betrag jetzt noch mit 30 multipliziert. Macht insgesamt 1879,38 Euro.

Das maximale ALG?

Allerdings gibt es beim Arbeitslosengeld I eine Begrenzung. Wer mehr als 85.200 Euro brutto im Jahr verdient, erhält daraus keinen zusätzlichen Cent für das spätere Arbeitslosengeld. Im Jahr 2021 ist das die aktuelle Bemessungsgrenze für Westdeutschland. Diese liegt im Osten des Landes bei 80.400 Euro.

Wenn wir also für Westdeutschland mit einem Betrag von 7.100 Euro pro Monat (85.200 Euro im Jahr) rechnen, kommen wir auf ein maximales Arbeitslosengeld von 2925 Euro bei Steuerklasse III und Kindern im Haus. Ein sehr gut verdienender Single mit Steuerklasse I würde maximal 2237 Euro von der Arbeitsagentur erhalten.

„Die Höhe des ALG I hängt vor allem von Ihrem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten ab. Darüber hinaus ist wichtig, ob Kinder im Haus sind und welche Steuerklasse Sie aktuell nutzen. Wenn Sie sehr viel verdient haben, ist außerdem wichtig, ob Sie in West- oder Ostdeutschland leben.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Arbeitslosengeld I wird also gedeckelt. Die aktuellen Bemessungsgrenzen für das Jahr 2021 liegen bei 85.200 Euro für den Westen und 80.400 Euro für den Osten der Republik. Bei Steuerklasse I und keinen Kindern im Haushalt kann so ein Maximalanspruch in Höhe von 2237 Euro monatlich entstehen. Alleinverdiener mit Familie und sehr hohem Verdienst kommen auf knapp 3000 Euro.

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Adolf Bauer zeigt sich besorgt

SoVD entsetzt über Ignoranz der Politik gegenüber den Ärmsten

Dass die neue Bundesregierung aktuell keine Notwendigkeit sieht, die Regelsätze in der Grundsicherung an die gegenwärtige Hochpreisphase anzupassen, ist aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) nicht nachvollziehbar. SoVD-Präsident Adolf Bauer zeigt sich besorgt:  “Es ist erschreckend, wie sich die Politik im Rahmen der aktuellen Antwort auf eine kleine Anfrage die aktuelle Situation der Grundsicherungsempfänger*innen schönredet. Dabei sind die Preise für Lebensmittel mit 4,8 Prozent zuletzt deutlich höher als die allgemeine Inflationsrate gestiegen, vor allem Gemüse ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9 Prozent teurer geworden.“

Der SoVD weist darauf hin, dass viele Leistungsempfänger*innen zudem mit veralteten, stromfressenden Elektrogeräten und einer viel zu niedrigen Energiekostenpauschale klarkommen müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Betroffenen häufig in schlecht isolierten Wohnungen leben, in denen übermäßig viel geheizt werden muss. Damit liegen sie oft über dem, was der Gesetzgeber als „angemessen“ wertet und müssen das fehlende Geld an anderer Stelle einsparen. Und als wäre das nicht schlimm genug, sind viele Leistungsempfänger*innen auf ein Auto angewiesen, leiden also ebenso unter den erhöhten Benzinpreisen.

„Vor diesem Hintergrund von ‚keiner zusätzlichen Belastung‘ zu sprechen, wie es die Regierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke getan hat, zeugt von purer Ignoranz oder Realitätsverweigerung,“ so Adolf Bauer.

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Licht am Horizont

Licht am Horizont – aber der grundlegende Mut für Fortschrittsentscheidungen fehlt

„Wir sehen deutlich und erkennen an, dass sich die neue Koalition in sozial- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen bewegt und auch Forderungen des SoVD mit auf ihre Agenda gesetzt hat. Licht am Horizont ist erkennbar, aber grundlegende Fortschrittsentscheidungen fehlen. Hierzu gehören unter anderem grundlegende Reformen für eine zukunftsfähige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme – Stichwort Bürger*innenversicherung. Hier hat die neue Koalition nicht den Mut gehabt, voran zu schreiten. Das ist bedauerlich,“ so Bornhalm.

Auch im Bereich der Pflege bleibt die Ampel hinter den Forderungen des Sozialverbandes zurück: „Nur ein Prüfauftrag zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung hin zu einer Vollversicherung ist zu wenig. Gleiches gilt für den notwendigen Pflegebonus. Es ist gut und richtig, diesen zu zahlen. Aber zugleich auch den Steuerfreibetrag auf 3.000 Euro zu deckeln ist das falsche Signal an die Pflegekräfte in der heutigen Zeit“, so der SoVD-Landeschef.

Bornhalm hob die Einführung einer eigenen Kindergrundsicherung, die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Ablösung von „Hartz IV“ hin zu einem Bürgergeld als positive Entscheidungen hervor. „Das sind zumindest kleine Beiträge gegen die vorherrschende Kinder- und Altersarmut in unserem Land. Aber auch diese Projekte sind nur Teilmaßnahmen für die Bekämpfung von Armut in unserer Gesellschaft.“

Abschließend sagte der SoVD-Landesvorsitzende:

„Die Ausgestaltung aller Vorschläge und Maßnahmen werden wir aufmerksam beobachten und begleiten. Der SoVD wird auch weiterhin die starke Stimme im Norden für die sozial- und wirtschaftlich benachteiligten Menschen sein.“

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Koalitionsvertrag steht

Koalitionsvertrag steht – jetzt beginnt die Arbeit erst!​

Berlin. Erst bis Weihnachten – dann bis Nikolaus – sollte der Koalitionsvertrag stehen. Einen Monat vor Heiligabend haben die Ampelpartner ihn nun heute öffentlich gemacht. SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Es ist gut, dass es jetzt bald nicht mehr um Verhandlungen geht, sondern um Regierungsarbeit. Denn es warten riesige Aufgaben auf die drei Koalitionäre. Allen voran steht dabei selbstverständlich die Bewältigung der Coronakrise, das Überwinden der Folgen der Pandemie und der Klimawandel.“


Aber der SoVD Präsident weist auch auf drängende Probleme im sozialpolitischen Bereich hin. „Einiges ist bei der Groko liegengeblieben, anderes coronabedingt zurückgestellt worden. Auf vielen Feldern muss daher jetzt schnell gehandelt werden – so etwa bei der Rente, der Krankenversicherung, der Pflege und der Bekämpfung der Armut. Gleiches gilt für die Gleichstellung, dem Engagement für Kinder und Jugendliche sowie die Behindertenpolitik. All dies sind wichtige Aufgaben, deren Lösung auch der weiteren Spaltung unserer Gesellschaft entgegenwirken müssen“, so Adolf Bauer.

Zum Vertrag konkret sagt Adolf Bauer: „Mit der Anhebung des Mindestlohns, der bürgernahen und bürgerfreundlicheren Ausgestaltung des Sozialstaats, der Einführung einer Kindergrundsicherung, der Stärkung der professionellen Pflege oder den Anstrengungen zu bezahlbaren Wohnraum haben sich die Koalitionsverhandelnden richtige und wichtige Schritte vorgenommen. Bei manchen Vorhaben, wie etwa dem Bürgergeld, muss sich noch zeigen, ob eine deutliche Anhebung der Grundsicherung auf ein menschwürdiges Niveau von den Koalitionären in spe gewollt ist und umgesetzt wird. Große Fehler sind aus SoVD-Sicht der Einstieg in die Teilkapitaldeckung der gesetzlichen Rente und der Ausbau der Minijobs. Außerdem fehlen wichtige Maßnahmen zur gerechteren Lastentragung in unserem Land, wie etwa ein höherer Spitzensteuersatz oder die Wiedereinführung der Vermögenssteuer.“

Der SoVD hat dazu ein 100-Tage-Programm für die neue Regierung aufgesetzt, das Sie HIER nachlesen können.

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