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Themen Behinderung

Ein großer Teil aller Anfragen unserer Mitglieder betrifft den Schwerbehindertenausweis.

Schwerbehinderung und Jobcenter

Schwerbehinderung und Jobcenter: Welche Vorteile habe ich?

20.01.2022

Bekomme ich bei „Hartz IV“ mehr Geld, wenn ich dem Jobcenter einen SB-Ausweis vorlege? Diese Frage stellen uns viele Mitglieder. Immer wieder. Vor diesem Hintergrund möchten wir in diesem Beitrag auf dieses wichtige Thema eingehen.

Schwerbehinderung-und-Jobcenter

Bildquelle:SoVD

Der Schwerbehindertenausweis berechtigt zu diversen Nachteilsausgleichen – eine Übersicht dazu finden Sie hier. Besonders wichtig sind zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage im Job oder die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre früher in Rente zu gehen.

Aber bedeutet eine anerkannte Schwerbehinderung auch, dass es mehr Geld vom Jobcenter gibt? Woher diese Ansicht kommt? Wenn Sie sich ein bisschen im Sozialrecht auskennen, wissen Sie vielleicht: Beim Bezug von Grundsicherung gibt es tatsächlich mehr Geld. Und zwar genau dann, wenn Sie eine Schwerbehinderung und dazu eines der beiden Merkzeichen G oder aG vorlegen können. Beide Merkzeichen stehen für Erkrankungen, die Ihre Mobilität betreffen.


Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – also „Hartz IV“ – sind geldmäßig im Prinzip gleich hoch. Sie bekommen die Kosten für eine angemessene Wohnung überwiesen und dazu den sogenannten Regelbedarf. Im Jahr 2022 beträgt dieser für einen Alleinstehenden 449 Euro im Monat.

In der Grundsicherung bedeuten SB-Ausweis plus eines dieser Merkzeichen nun 17 Prozent mehr vom Regelbedarf. Bei 449 Euro wären das 76 Euro mehr – jeden Monat.

Vorsicht: Das gilt nur bei der Grundsicherung im Alter sowie bei Grundsicherung und einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente. Dazu mehr in diesem Beitrag.

Mehr Geld durch Behinderung auch bei „Hartz IV“?

Dann spricht doch eigentlich alles dafür, dass es auch vom Jobcenter mehr Geld gibt, wenn Sie das Merkzeichen G oder aG mitbringen. Oder?

Aber leider bezieht sich dieser sogenannte Mehrbedarf ausschließlich auf die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Im SGB II, also beim Arbeitslosengeld II, ist eine solche Leistung nicht vorgesehen. Ziemlich unfair, aber so sieht es momentan im Sozialrecht aus.

EM-Rente_und_Merkzeichen_G_-_Gibt_es_einen_Mehrbedarf
Bringt mir die Schwerbehinderung irgendeinen anderen Vorteil im Jobcenter?

 

Mehr Geld bekommen Sie bei „Hartz IV“ nicht, wenn Sie eine Schwerbehinderung vorweisen.
Bringt mir die Schwerbehinderung irgendeinen anderen Vorteil im Jobcenter?
Mehr Geld durch einen Mehrbedarf sehen Sie also nicht. Ein GdB von mindestens 50 kann Ihnen aber dennoch von Vorteil sein, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten. Allerdings nur indirekt. Denn wie schon angesprochen können Sie mit anerkannter Schwerbehinderung früher in die Altersrente. Ohne Abschlag geht das zwei Jahre früher. Mit finanziellem Minus wäre ein vorzeitiger Renteneintritt fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze drin.

Darüber hinaus kann die Schwerbehinderung auch auf Jobsuche helfen. Zugegeben – nicht bei allen Arbeitgebern. Aber zum Beispiel im Öffentlichen Dienst.

Fazit

Den Mehrbedarf gibt es nur, wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei unbefristeter Erwerbsminderung beziehen. Mit „Hartz IV“ bekommen Sie kein zusätzliches Geld. Dennoch sollten Sie versuchen, das Beste aus Ihrer Schwerbehinderung zu machen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern in unserer Sozialrechtsberatung.

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Krankengeld und Psyche

Krankengeld und Psyche

18.01.2022

Wer gesundheitsbedingt länger als sechs Wochen ausfällt, rutscht ins Krankengeld. In der Sozialrechtsberatung des SoVD müssen wir häufig Mitglieder unterstützen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in diese Situation geraten sind. Zum Beispiel bei einer Depression oder Angststörung.

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Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Rente mit Abschlag oder warten?

Psychische Erkrankungen werden in Deutschland immer häufiger. So ist es nicht verwunderlich, dass dieses Krankheitsbild inzwischen für einen großen Teil der Krankengeld-Zahlungen hierzulande verantwortlich ist. 

Das wissen natürlich auch die Krankenkassen. Und offenbar versuchen einige davon, den steigenden Kostendruck dadurch zu bekämpfen, indem man es den betroffenen Patienten besonders schwermacht, im Krankengeld-Bezug zu bleiben.

Wir sind uns bewusst, dass die Krankenversicherungen in den allermeisten Fällen sehr redlich und gewissenhaft arbeiten. Aus unseren Beratungsstellen wissen wir jedoch auch: Es gibt sie, die besonders harten Methoden, mit denen zum Teil gegenüber psychisch kranken Menschen gearbeitet wird. In diesem Beitrag möchten wir auf dieses sensible Thema hinweisen.

Wenn das Telefon mehr als zweimal klingelt

Diesen Punkt hören wir häufig in unseren Beratungszentren– und in den meisten Fällen von Patienten mit psychischer Erkrankung. Ein Mitarbeiter der Krankenkasse ruft an und erkundigt sich nach dem gesundheitlichen Wohlbefinden. Manchmal geschieht das sogar zu einem Zeitpunkt, an dem der Patient noch gar nicht im Krankengeld-Bezug ist.

Soweit, so gut. Aber hin und wieder weitet sich dieses Prozedere zu einem regelrechten Anruf-Dauerfeuer aus. Auch der Tonfall kann sich ändern. Von freundlichen Nachfragen zur Krankheit zu „Sind Sie etwa immer noch krank?“

Die wichtige Botschaft lautet: Sie müssen sich das nicht antun. Wenn solche Anrufe überhand nehmen, bestehen Sie einfach darauf, dass ab jetzt alles schriftlich läuft. Basta.


„Kündigen Sie doch lieber…“

Auch dieses Phänomen sehen wir besonders häufig bei Menschen mit seelischen Leiden. Der Sachbearbeiter der Krankenkasse lenkt das Gespräch in folgende Richtung:

„Ihre Erkrankung hat doch sicherlich Gründe, die mit Ihrem Arbeitsplatz zu tun haben, oder? Gab es Mobbing? Ja? Wäre es dann nicht besser, wenn Sie das Problem an der Wurzel packen und einfach kündigen? Sie haben dann ja Anspruch auf Arbeitslosengeld.“

Das klingt für viele Betroffene tatsächlich erst einmal nach einer sinnvollen Lösung. Und häufig hängt die Krankheit wirklich mit dem Job zusammen. Zumindest teilweise.

Trotzdem sollten Sie sich auf keinen Fall darauf einlassen. Sollte die Krankenkasse tatsächlich versuchen, Ihnen eine Kündigung schmackhaft zu machen – dann holen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Zum Beispiel in der Rechtsberatung des SoVD. Auf gar keinen Fall sollten Sie ohne eine umfassende unabhängige Beratung Ihren Arbeitsvertrag auflösen.

„Es kann Situationen geben, in denen eine Kündigung sinnvoll ist – auch im Krankengeld. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich aber unbedingt unabhängig beraten lassen. In diesem Fall aber nicht bei der Krankenkasse.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein


„Aber ich bin doch krank“

Das größte Problem kommt in der Regel erst auf, wenn das Krankengeld ausläuft. Jetzt melden Sie sich bei der Arbeitsagentur. Hier wird dann zunächst geprüft, ob Ihnen Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung zusteht.

Und jetzt kommt’s: Wenn diese Regelung bei Ihnen nicht greift – dann müssen Sie sich für das ALG offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Und diese Tatsache ist selbst für die gesündesten von uns eine gedankliche Herkulesaufgabe.

Arbeitsvertrag? Läuft noch. Krankheit? Schlimmer denn je. Und jetzt Bewerbungen schreiben? Das ist eine ganz schwierige Situation – für jeden Betroffenen. Aus unserer Erfahrung sind Patienten mit bestimmten psychischen Erkrankungen jedoch besonders gestraft.

Fazit

In den meisten Fällen wird das Krankengeld anstandslos überwiesen. Doch gerade bei psychischen Leiden hören wir immer wieder von kleinen Tricks seitens der Krankenkasse, unter denen vor allem Menschen mit seelischen Erkrankungen zu leiden haben. Daher unsere klare Empfehlung: Sichern Sie sich professionelle Unterstützung. Damit Sie sich auf die Bewältigung Ihrer Krankheit kümmern können.

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Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger?

Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger?

Wenn Sie längere Zeit Krankengeld beziehen, kann es passieren, dass Sie Post von der Krankenkasse erhalten. Darin enthalten: eine Aufforderung zur Reha.

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Rente mit Abschlag oder warten?


In aller Regel laufen solche LTAs (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) über die Deutsche Rentenversicherung. Folglich bekommen Sie innerhalb dieser meist stationären Reha kein Krankengeld, sondern eine finanzielle Unterstützung über die Rentenversicherung – das sogenannte Übergangsgeld. Erst nachdem die Maßnahme beendet ist, muss die Krankenkasse wieder zahlen – zumindest dann, wenn noch Anspruch auf Krankengeld besteht.

Viele unserer Mitglieder fragen sich dann jedoch: Fällt das Krankengeld nach der Reha niedriger aus als vorher?

Zunächst einmal einen Schritt zurück: Die Krankenkasse darf Sie auch gegen Ihren Willen in eine Reha schicken. Oder besser ausgedrückt – die Kasse kann Sie zum Reha-Antrag zwingen. Denn wenn Sie nicht innerhalb von zehn Wochen einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, dreht Ihnen die Krankenversicherung den Geldhahn zu.

Warum? Weil aus Sicht der Krankenkasse die Chance besteht, dass Sie aus dieser Reha mit einem Entlassungsbericht nach Hause kommen, der nach einer Erwerbsminderungsrente schreit. Dann gäbe es für Sie kein Krankengeld mehr, sondern eine Art Frührente aus gesundheitlichen Gründen. Blöd nur, dass die durchschnittliche Zahlung für eine neu bewilligte EM-Rente im Jahr 2020 gerade mal 881,62 Euro betrug. Brutto.

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Finanziell macht es einen Unterschied, ob Sie Kranken- oder Übergangsgeld beziehen.
Aber so weit sind wir noch gar nicht. Erst einmal gilt es, die Reha zu absolvieren. In dieser Zeit erhalten Sie von der Rentenkasse das Übergangsgeld. Und jetzt wird es interessant: Denn Übergangsgeld ersetzt gerade einmal 68 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens. Mit Kindern im Haus 75 Prozent. Zur Erinnerung: Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent vom Brutto – aber maximal 90 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens. Im Normalfall zahlt die Krankenkasse also deutlich mehr als die Deutsche Rentenversicherung.

Die Frage, ob Sie Übergangs- oder Krankengeld bekommen ist aus finanzieller Perspektive also sehr relevant. Je länger die Reha, desto größer wird vermutlich auch Ihr finanzieller Verlust gegenüber dem Bezug von Krankengeld ausfallen. Da eine LTA in der Regel drei Wochen dauert, sollten Sie das jedoch verkraften. Auch wenn es wehtut.

Und nach der Reha?

Aber wie verhält es sich, wenn die Reha zu Ende ist und Sie wieder Geld von der Krankenkasse bekommen? Geht das Krankengeld dann runter, weil Sie in der Zwischenzeit vom Übergangsgeld leben mussten? Hat die Reha also einen direkten negativen Einfluss auf Ihr zukünftiges Krankengeld?

Nein, das Krankengeld wird auch nach der Reha in der gleichen Höhe weitergezahlt wie vorher. Denn die Berechnungsgrundlage ist und bleibt Ihr Arbeitseinkommen, bevor Sie krank geworden sind. Auch wenn Sie in der Zwischenzeit das niedrigere Übergangsgeld beziehen, hat das keinen negativen Einfluss auf Ihr Krankengeld.

Fazit

Es ist richtig, dass Sie finanzielle Abstriche machen müssen, wenn Sie eine Reha durchlaufen. Glücklicherweise hat diese Tatsache jedoch keine weiteren Auswirkungen, falls Sie im Anschluss erneut auf Krankengeld angewiesen sind. Hier kommt es einzig und allein darauf an, was Sie vor Ihrer Erkrankung im Job verdient haben.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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