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Aktuelles

3000 € Inflationsausgleich!

Der SoVD Kreis Stormarn ruft seine Mitglieder zur Teilnahme an der Kundgebung „Inflationsausgleich für Rentner auf

18.10.2024

Der SoVD ruft seine Mitglieder zur Teilnahme an der Kundgebung „Inflationsausgleich für Rentner“ nach Berlin auf. Am 06.11. von 11:00 – 13:00Uhr sollen die eingesammelten Unterschriften für den geforderten Inflationsausgleich in Berlin am Brandenburger Tor übergeben werden. Wir rufen unsere Mitglieder zur Teilnahme auf, denn wir meinen es ernst mit dem Inflationsausgleich. Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre haben diesen erhalten.

Die größte Gruppe, 20 Mio. Rentner sind bisher leer ausgegangen. Die Politik redet sich damit heraus „Es hätte einen kräftigen Rentenzuwachs gegeben“ und vergisst bewusst dabei, dass sich die Rentenzuwächse an der prozentualen Lohn- und Gehaltsentwicklungen orientieren. Der Inflationsausgleich ist kein Lohn- und Gehaltsbestandteil, sondern sollte die Belastung der Inflation bei den Beschäftigten, Beamten und Pensionären senken. Die ca. 22 Millionen Rentner gucken bis heute in die Röhre. Auch die Rentner sind von den Preiserhöhungen betroffen. Für alle Menschen sind die Lebenshaltungskosten gleichermaßen gestiegen. Es erklärt sich nicht warum lediglich Arbeitnehmer, Beamter und Pensionäre berücksichtigt wurden aber die Rentner in die Röhre gucken sollen.

Liebe Mitglieder lasst uns gemeinsam nach Berlin fahren, um unserer Forderung nach dem Inflationsausgleich lauten Nachdruck zu verleihen. Es wird Zeit, dass wir sichtbar für unsere Rechte auf die Straße gehen. Wir nehmen auch gern Interessierte mit. Meldet euch bei eurem Ortsverbandsvorstand und bekundet euer Interesse an der Teilnahme. Der Kreisverband Stormarn benötigt die Rückmeldung eurer Teilnahme bis zum 25.10.2024.

Auf nach Berlin!
Melde Dich bei Deinem Ortsvorstand oder unter 04531 8929897 bzw. guhr@sovd-stormarn.de mit Deinen Kontaktdaten an.

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Ofizieller Flyer

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Wann beginnt die zweite Blockfrist?

Krankengeld: Wann beginnt die zweite Blockfrist?

08.10.2024

Sie sind schon lange krank? Länger als eineinhalb Jahre? Dann bekommen Sie erst einmal kein Krankengeld mehr. Und das wird vorerst auch so bleiben.

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Zumindest dann, wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt wie bisher. Denn nach den aktuellen Gesetzen können Sie höchstens 78 Wochen Krankengeld beziehen, also bummelig anderthalb Jahre. In diesen 78 Wochen ist die sechswöchige Lohnfortzahlung allerdings bereits eingerechnet. Netto gibt’s in den meisten Fällen also gerade mal 72 Wochen Krankengeld.

Dieser 72- beziehungsweise 78-Wochen-Zeitraum muss immer in einem größeren Zeitrahmen betrachtet werden. Und damit folgt ein weiterer Fachbegriff, und zwar die Blockfrist

Wie Sie hier in der Grafik sehen können, dauert eine Blockfrist stets genau drei Jahre. Sie beginnt an dem Tag, an dem Sie sich zum ersten Mal beim Arzt wegen einer Erkrankung behandeln lassen. Ab diesem Zeitpunkt tickt die Blockfrist im Hintergrund mit. Sie bekommen davon gar nichts mit, die Blockfrist ist unsichtbar.

Relevant wird sie immer dann, wenn die Krankheit länger dauert und nach spätestens sechs Wochen das Krankengeld einsetzt. Denn die zuvor angesprochen 72 Wochen Höchstanspruch auf Krankengeld können in diesem dreijährigen Rahmen der Blockfrist bezogen werden.

Sind die drei Jahre abgelaufen, können Sie theoretisch erneut Krankengeld erziehen. Noch einmal maximal 78 Wochen.

Aber: Das läuft nur, wenn in der Zwischenzeit zwei weitere Kriterien erfüllt werden konnten:

Eine ziemlich große Herausforderung für jemanden, der langzeitkrank ist, oder?

Zweites Krankengeld nur nach Ablauf der Blockfrist

Eine häufige Frage zum zweiten Krankengeld in einer Reihe betrifft den Beginn der zweiten Blockfrist. Man könnte annehmen, dass diese dann beginnt, wenn eine erneute Krankmeldung beim Arzt eingeht. Aber dem ist nicht so: Sobald die erste Blockfrist endet, startet Blockfrist Nummer 2.

Ein Beispiel:

Der Patient leidet an einer langwierigen Krebserkrankung. Festgestellt wurde diese am 10.01.2019. Die dreijährige Blockfrist für diese Krankheit läuft dann bis zum 09.01.2022.
Blockfrist Nummer 2 beginnt dann bereits am 10.01.2022 – auch wenn es in der Zwischenzeit eine Pause bei den Krankmeldungen gab und diese erst zum März 2022 wieder aufgenommen werden. Die zweite Blockfrist beginnt unmittelbar mit dem Ende der ersten.

Und auch die zweite Blockfrist läudt dann abermals drei Jahre. In diesen 36 Monaten können Sie für die gleiche Erkrankung wie zuvor wieder maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen. Die notwendigen Voraussetzungen dafür haben wir oben bereits beschrieben.

Neue Krankheit, sofort Krankengeld

Anders verhält es sich, wenn wir es mit einer komplett neuen Erkrankung zu tun haben.

Das schauen wir uns am besten erneut mit einem Beispiel an:

Die Krebserkrankung wurde am 10.01.2019

festgestellt. Der Patient war insgesamt ein knappes Jahr krankgeschrieben und hat Lohnfortzahlung und Krankengeld erhalten. Bis zum 20.12.2019.
Da sich der Gesundheitszustand gebessert hat, geht er wieder arbeiten. Das Krankengeld wird demzufolge ab dem 21.12.2019 eingestellt.


Doch am 15.03.2020 hat unser Patient einen schweren Autounfall und muss für einige Monate erst in die Klinik und anschließend in die Reha. GIbt es nun das alte Krankengeld? Oder besteht ein neuer Anspruch?

In diesem Beispiel würde ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Denn die neue Krankmeldung infolge des Unfalls erfolgt zu einem Zeitpunkt, als keine Krankmeldung mehr für die Krebserkrankung bestand. Die Krankenkasse muss also annehmen, dass der Krebs zu diesem Zeitpunkt – zumindest vorübergehend – ausgeheilt war.

Wäre der Patient aus dem Beispiel zum Zeitpunkt des Unfalls immer noch mit dem Krebs im Krankengeld gewesen, wäre kein neuer Anspruch entstanden. Dann wäre das alte Krankengeld weitergelaufen.

„Mit neuer Krankheit kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Aber nur, wenn die alte Erkrankung zu diesem Zeitpunkt keine Rolle spielt.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Falls Sie selbst Krankengeld beziehen oder bezogen haben und nun eine weitere Krankheit hinzukommt, kann es zu Schwierigkeiten mit der Krankenkasse kommen. In diesem Fall emfpehlen wir dringend eine persönliche Beratung. Jede Situation ist individuell, und es ist nicht einfach, den tatsächlichen Anspruch auf Krankengeld nachzuweisen.

Fazit

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Deutschlandticket bezahlbar?

SoVD: Deutschlandticket muss bezahlbar bleiben

23.09.2024

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende fordert eine zuverlässige Finanzierung des Deutschlandtickets und ein ergänzendes Sozialticket.

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Das Deutschlandticket hat den Nahverkehr für Viele günstiger gemacht. Nun kommt es darauf an, diese Errungenschaft zu behalten. Foto: Markus Mainka / Adobe Stock

Heute treffen sich die Verkehrsminister der Länder zu einer Sonderkonferenz, um über die Zukunft des Deutschlandtickets zu sprechen. Das erfolgreiche und viel genutzte Angebot kostet derzeit 49 Euro im Monat. Ob es dabei bleibt, ist fraglich. Schon im Vorfeld der Konferenz wurde eine Preiserhöhung auf bis zu 64 Euro im Monat in den Raum gestellt.
Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, dem auch der SoVD angehört, erteilt solchen Plänen eine klare Absage. Die Mitglieder des Bündnisses sind sich einig: „Das Deutschlandticket darf nicht zu einer kurzen Episode in der Geschichte unseres Landes werden. Es muss dauerhaft und preisstabil etabliert werden“, schreiben sie in einer Pressemitteilung.

Zusätzliches Sozialticket einführen

Dafür müsse die Finanzierung sichergestellt werden, auch über die nächsten beiden Jahre hinaus. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier stellt dazu fest: „Von der Sonder-Verkehrsministerkonferenz muss ein starkes Signal für bezahlbare und nachhaltige Mobilität ausgehen. Preiserhöhungen beim Deutschlandticket wären der falsche Weg, denn dann würden die Menschen wieder verstärkt auf das Auto umsteigen.“

Mehr Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr

Als weitere Prioritäten mahnt das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende den Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV, die Verbesserung der Situation der Beschäftigten bei den Verkehrsunternehmen sowie Schritte hin zu mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr an.
 

Update, 23.09.: Wie nach der Sitzung bekannt wurde, soll der Preis für das Deutschlandticket ab Januar 2025 um 9 Euro auf dann 58 Euro im Monat steigen.

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Nach Aussteuerung

Nach Aussteuerung: Beantragt die Arbeitsagentur eine Reha in Ihrem Namen?

27.08.2024

Aussteuerung bedeutet das Ende Ihres Krankengeldes. Das passiert nach längstens 78 Wochen. Im Anschluss bekommen die meisten Menschen Arbeitslosengeld. Und in einigen Fällen geht es nun erstmal in die Reha.

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Ob die Arbeitsagentur Sie nach dem Ende des Krankengeldes in die Reha schickt, hängt von einer entscheidenden Frage ab: Bekommen Sie das Arbeitslosengeld nach der sogenannten „Nahtlosigkeitsregelung“? Oder müssen Sie sich zumindest für die Galerie offen für neue Jobangebote melden – obwohl eigentlich noch ein Arbeitsvertrag besteht und Sie schon seit Ewigkeiten krank sind?

Die Frage lautet also: Nahtlosigkeit? Ja oder nein?

Was bedeutet die Nahtlosigkeitsregelung?

Wenn das Krankengeld demnächst erschöpft ist, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur melden. In der Regel werden Sie zwei Monate vor diesem Ereignis – also, vor der Aussteuerung – angeschrieben. Das ist dann auch der richtige Zeitpunkt für die Meldung beim Arbeitsamt.

Sie reichen also Ihre Unterlagen ein und müssen einige Dokumente ausfüllen. Darunter auch Formulare über Ihren Gesundheitszustand. Denn – Sie melden sich ja in einer besonderen Situation bei der Arbeitsagentur: In der Regel haben Sie nicht Ihren Job verloren, sondern das Krankengeld endet bald. Und Sie können immer noch nicht wieder arbeiten. Deswegen möchte die Agentur für Arbeit mehr über Ihre Gesundheit erfahren.

Das Ganze wird dann vom Medizinischen Dienst im Arbeitsamt geprüft. In aller Regel nach Aktenlage. Das bedeutet: Sie werden nicht von einem Amtsarzt einbestellt. Wichtig sind in diesem Fall die Berichte Ihrer Ärzte – also Hausarzt oder Fachärzte – und Unterlagen aus anderen Institutionen. Also zum Beispiel von der Pflegekasse oder von Reha-Aufenthalten.

„Können Sie mehr oder weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten? Darauf kommt es bei der Nahtlosigkeitsregelung an.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Ob Sie das Arbeitslosengeld nun unter dem Dach der Nahtlosigkeitsregelung beziehen dürfen, hängt von einer konkreten Frage ab: Beträgt Ihr restliches Leistungsvermögen mehr oder weniger als 15 Stunden in der Woche? Oder noch einfacher: Können Sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten? Also drei Stunden am Tag?

Falls ja, greift die Nahtlosigkeitsregelung NICHT. Falls doch, bekommen Sie einen weiteren Fragebogen von der Arbeitsagentur. Und das Arbeitslosengeld fließt im Rahmen dieser Nahtlosigkeitsregelung.

Sie selbst entscheiden übrigens nicht, wie viel Sie noch arbeiten können. Das wird der Ärztliche Dienst beim Arbeitsamt festlegen – auf Basis der Arzt- und Reha-Berichte.

Antrag zur Reha ist Pflicht

So, beginnen wir kurz mit dem Szenario, in dem die Nahtlosigkeitsregelung NICHT greift.

a) Keine Nahtlosigkeit


Wie wir bereits wissen, sagt der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur: Sie können 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten. Sie sind also nicht krank genug, um Arbeitslosengeld unter dem Mantel der Nahtlosigkeitsregelung zu beziehen.

Um jetzt trotzdem nicht ohne Geld dazustehen, gehen Sie bitte nicht zum Jobcenter. Nein, Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie müssen kein Bürgergeld beantragen. Auch wenn es Ihnen der Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur noch so oft weismachen will.

Ihr Weg zum Arbeitslosengeld führt über den Satz: „Im Rahmen meiner Möglichkeiten stelle ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.“ Und zwar in Vollzeit, das ist wichtig. Uns ist bewusst, dass Sie beim ersten Lesen an einen Denkfehler glauben. Denn Sie haben wahrscheinlich noch einen gültigen Arbeitsvertrag. Und krank sind Sie auch noch.

Trotzdem: Ohne Nahtlosigkeitsregelung ist das Ihr einziger Weg zum Arbeitslosengeld. Vorsicht übrigens beim Thema Krankschreibung – dazu lesen Sie am besten diesen Beitrag.

b) Mit Nahtlosigkeitsregelung


Falls der Gutachter beim Arbeitsamt zu dem Schluss kommt, dass Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können, sind Sie in der Nahtlosigkeitsregelung.

Sie bekommen nun weitere Unterlagen zum Ausfüllen und Unterschreiben. Und mit diesen Unterlagen erklären Sie sich dazu bereit, eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu beantragen.

Warum? Weil im Rahmen dieser Maßnahme festgestellt werden soll, ob Sie Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben.

Rente wegen Erwerbsminderung
Wenn Sie dauerhaft – also länger als sechs Monate – nicht arbeiten können, erhalten Sie eine EM-Rente. Ihr restliches Leistungsvermögen muss unter drei Stunden pro Tag liegen. Und zwar in allen Jobs, die man sich so vorstellen kann. Was Sie zuvor beruflich geleistet haben, spielt an diesem Punkt keine Rolle. Außerdem muss eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein.

In der Reha werden deshalb verschiedene Untersuchungen und Arztgespräche stattfinden. Und am Ende wird ein Entlassungsbericht erstellt, der unter anderem Auskunft darüber gibt, ob Sie mehr oder weniger als 15 Stunden in der Woche (also drei pro Tag) arbeiten können.

Beim Feststellen der Nahtlosigkeitsregelung MUSS die Arbeitsagentur diesen Weg gehen. Es MUSS eine Reha beantragt werden. Auch wenn Sie erst vor wenigen Monaten auf Wunsch der Krankenkasse eine Kur absolviert haben. Der Antrag MUSS gestellt werden.

Und genau das wird über das zweiseitige Formular auf den Weg gebracht, das Sie von der Arbeitsagentur erhalten. Wir schreiben das deshalb so ausführlich, weil bei uns die Frage aufgekommen ist: „Moment mal, ich habe gar keinen Reha-Antrag abgeschickt. Das muss das Arbeitsamt in meinem Namen gemacht haben!“

Ohne Ihre Unterschrift geht hier gar nichts. Aber mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen des Dokuments zur Nahtlosigkeitsregelung machen Sie den Weg für den Reha-Antrag frei. Das ist nichts Schlimmes. Die Arbeitsagentur MUSS diesen Weg gehen. So will es das Gesetz.

Wie lange Sie nun Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt in dieser Situation vor allem von Ihrem Alter ab. Aber nicht nur. Mehr zu dieser Frage finden Sie in diesem Beitrag.

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Ohne Schuld vor Rente gekündigt

Ohne Schuld vor Rente gekündigt: Zählt das ALG jetzt zur Wartezeit?

04.07.2024

Leider passiert so etwas immer zur Unzeit: Wenn Sie ohne eigenes Zutun Ihren Job verlieren, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber wie verhält sich das Ganze mit Blick auf die Wartezeiten bei der Rente?

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Diese Frage ist wichtig, weil jede Altersrente eine Mindest-Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) voraussetzt. Besonders pikant wird es, falls es um eine vorgezogene Altersrente geht – also die mit Schwerbehinderung, die Rente mit 63 oder die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Für all diese Rentenvarianten benötigen Sie eine festgelegte Anzahl an Jahren in der DRV. Haben Sie die nicht, bleibt die Wunsch-Rente ein Wunsch. Und deswegen kann der Jobverlust am Ende des Berufslebens ein größeres Problem sein.

35 oder 45 Jahre Wartezeit

Wie groß das Problem wirklich ist, hängt von der jeweiligen Versicherungszeit ab. Wenn es um die Rente mit Behinderung geht oder die abschlagsbehaftete Rente ab 63, benötigen wir mindestens 35 Jahre Wartezeit. In der Regel haben wir die mit Anfang 60 erfüllt – denn nicht nur die Arbeitsjahre zählen mit, sondern auch die Jahre an der Uni oder große Teile der Kindererziehung.

Aber selbst wenn nicht: Der Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) ist bei den 35 Jahren IMMER inkludiert. Das bedeutet also – falls Sie Ihren Job in den Jahren vor dem Rentenbeginn verlieren sollten, zählt die folgende Phase als Versicherungszeit bei den 35 Jahren mit. Das gilt sowohl für Arbeitslosen- als auch Bürgergeld.

Achtung: Das gilt allerdings nicht, wenn Sie bei der Arbeitsagentur eine Sperre absitzen müssen. Falls Sie also OHNE wichtigen Grund selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, gefährdet das möglicherweise Ihre Pläne für den Ruhestand.

Etwas schwieriger wird es für die 45-jährige Versicherungszeit.

Denn in diesem Fall zählt der Bezug von Bürgergeld per se nicht mit. Arbeitslosengeld schon, aber mit einer wichtigen Ausnahme: In den letzten 24 Monaten vor dem Beginn Ihrer Rente wird die Bezugszeit des ALG nicht bei der 45-jährigen Wartezeit angerechnet. Wenn Sie kurz vor der Rente Ihren Job verlieren, kann das also höchst problematisch sein.

"Und wenn mich selbst keine Schuld am Jobverlust trifft?"

Die oben gemachten Aussagen zur 35- oder 45-jährigen Wartezeit sind auch dann gültig, wenn die Kündigung nicht von Ihnen ausging. Für die Anerkennung als Wartezeit spielt es keine Rolle, ob Sie schuldlos gekündigt wurden oder aus freien Stücken einen Aufhebungsvertrag unterschreiben: Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, wird das bei der 35-jährigen Versicherungszeit immer berücksichtigt. Bei der 45-jährigen Variante nur, wenn es sich nicht um die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn handelt. Eine Ausnahme wäre nur dann gegeben, wenn Ihr Betrieb komplett in die Insolvenz geht.

Und nochmal: Falls Sie in den ersten zwölf Wochen im Arbeitsamt gesperrt sind und kein ALG erhalten, zählt diese Zeit ebenfalls nicht als Wartezeit.

Fazit

Wenn Sie also schuldlos Ihren Job verlieren, kommt es darauf an, mit welcher Rentenart Sie in den Ruhestand wechseln möchten. Schwerbehinderten-Rente und eine Rente mit Abschlägen erfordern die 35-jährige Wartezeit. Das ist mit Blick auf Ihre Arbeitslosigkeit kein Beinbruch.

Bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren Wartezeit, müssen wir uns die Frage stellen: Ist die Versicherungszeit bereits vor dem Jobverlust erfüllt? Falls ja – kein Problem. Wenn nicht, müssen wir die letzten Monate bis 45 irgendwie komplettieren. Zum Glück gibt es dafür Mittel und Wege

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Neuer Streit ums Rentenpaket II

EM-Rente unbefristet: Jetzt vorzeitig Altersrente beantragen?

11.06.2024

Eigentlich wollte die Koalition das Rentenpaket II vor der Sommerpause verabschieden. Doch nun droht die FDP, ihre Zustimmung zu verweigern.

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Wie geht es weiter mit der Rente? Wenn die Rentenreform nicht bald beschlossen wird, drohen sinkende Renten. Foto: Robert Kneschke / Adobe Stock

Noch im Mai sah es so aus, als ob das Rentenpaket II auf einem guten Weg sei. Nach längerer Blockade durch das Finanzministerium gab Christian Lindner die benötigten Mittel frei.


Aus der FDP werden nun jedoch Stimmen laut, die drohen, die bereits gefundene Einigung aufzukündigen. Wie die BILD-Zeitung berichtet, lehnen einige FDP-Abgeordnete es ab, für höhere Rentenbeiträge zu stimmen.

Steigender Beitragssatz zur Absicherung des Rentenniveaus

Dabei hat auch die FDP dem Kompromiss zum Rentenpaket zugestimmt. Demnach soll das aktuelle Absicherungsniveau der Rente von 48,2 Prozent zunächst bis 2040 bei 48 Prozent gehalten werden. Ohne eine solche Festlegung würde es im Vergleich zur Lohnentwicklung sinken.


Zugleich rechnet die Regierung mit einem Anstieg des Beitragssatzes für die gesetzliche Rentenversicherung von derzeit 18,6 Prozent bis 2045 auf 22,3 Prozent.

"Generationenkapital" als zusätzliche Säule

Teil des Rentenpaketes II ist außerdem das so genannte „Generationenkapital“. Auf dessen Einführung hatte vor allem die FDP gedrängt. Als weitere Säule der Rentenfinanzierung will die Regierung bis Mitte der 2030er-Jahre mindestens 200 Milliarden Euro am Aktienmarkt anlegen. Im Startjahr plant der Bund dazu zunächst zwölf Milliarden Euro Schulden aufzunehmen. Aus den Kapitalerträgen sollen in Zukunft jährlich zehn Milliarden Euro an die Rentenversicherung fließen.

Dieser von der Koalition ausgehandelte Kompromiss ist nun gefährdet. Der Streit widerspricht auch der Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der nach dem desaströsen Abschneiden der Ampelparteien bei der Europawahl erklärte, nun komme es darauf an, „die Aufgaben zu lösen, vor denen wir stehen“.

SoVD: Rentnerinnen und Rentner sind Leidtragende

Der SoVD bringt kein Verständnis für den neuerlichen Koalitionsstreit auf und kritisiert dabei vor allem das Verhalten der FDP. In einem Statement erklärt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Ich bin die ständigen Versuche aus der FDP leid, wichtige sozialpolitische Maßnahmen wie das Rentenpaket II zu torpedieren. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Ergebnisse bei den Kommunal- und Europawahlen muss die Politik mehr Vertrauen vermitteln und sich an Absprachen halten. Wenn jetzt vom Kabinett beschlossene Vorhaben ausgerechnet von Abgeordneten unterwandert werden, deren Parteien in Regierungsverantwortung stehen, wird das Gegenteil erreicht. Die Leidtragenden sind die Millionen Rentnerinnen und Rentner, die bereits bei der Auszahlung der Inflationsanpassung außen vor gelassen wurden. Ich appelliere an alle Abgeordneten, das Rentenpaket II endlich voranzutreiben, um die drohende Absenkung des Rentenniveaus und damit wachsende Altersarmut zu verhindern“.

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Abschlagsfreier Ruhestand?

Arbeitslosengeld höher: Muss ich trotzdem in den abschlagsfreien Ruhestand?

28.05.2024

Viele Menschen träumen von der abschlagsfreien Rente. Aber wie ist die Rechtslage, wenn das Arbeitslosengeld theoretisch höher wäre? Müssen Sie trotzdem sofort in den abschlagsfreien Ruhestand?
 
Arbeitslosengeld_höher_-_Muss_ich_trotzdem_in_die_abschlagsfreie_Rente

Es gibt in Deutschland zwei Wege, eine Rente ohne Abschlag zu beziehen: Entweder mit einem aktuellen Schwerbehindertenausweis oder einer Wartezeit von 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung. Was beiden Varianten gemeinsam ist: Die abschlagsfreie Rente gibt es frühestens zwei Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Falls Sie also bis 67 arbeiten müssen, wäre die Rente ohne Abschlag mit 65 drin. Nicht früher.

Und jetzt zu unserem Thema. Das beginnen wir mit einem Beispiel:

Rainer aus Oldenburg ist Jahrgang 1963 und könnte seine Regelaltersrente mit 66 und 10 Monaten beziehen. Mehr zu dieser Regelaltersgrenze finden Sie unten in der Tabelle.
Da er 45 Versicherungsjahre erfüllt, könnte er bereits mit 64 und zehn Monaten in die abschlagsfreie Rente. Über die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Aber: Rainer hat in den letzten Jahren gut verdient und nun erfahren, dass sein Arbeitslosengeld (ALG) weit über seinem Rentenanspruch liegen würde. Am liebsten würde er also das ALG beziehen und erst anschließend in die Rente ohne Abschlag gehen.

Geht das?

Rente oder Arbeitslosengeld?

Zunächst einmal müssen wir festhalten: Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Zwang, in die abschlagsfreie Rente zu gehen, sobald das möglich ist. Wenn Sie also an diesem Zeitpunkt angekommen sind und die Voraussetzungen erfülllen – also SB-Ausweis oder 45-jährige Versicherungszeit – dann haben Sie die MÖGLICHKEIT, in die abschlagsfreie Rente zu gehen. Sie MÜSSEN das NICHT tun.

Was ist die Alternative? Die meisten Leute arbeiten einfach weiter. Aber ist es auch möglich, den Anspruch auf Arbeitslosengeld auszureizen? Denn wenn Sie mindestens 48 Monate eingezahlt haben und bereits 58 sind, könnten Sie theoretisch bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld erhalten. Wenn das jetzt höher ist, klingt das nach einem guten Geschäft. Oder?

In der Theorie ist das tatsächlich möglich. Denn wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, muss die Arbeitsagentur zahlen. Auch kurz vor der Rente. Ihr Rentenanspruch erhöht sich sogar ein wenig, da auch die Arbeitsagentur Monat für Monat Beiträge an die Rentenversicherung abführt.

Erst wenn Sie Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter erreichen, ist Schluss. Ab jetzt werden Sie nie wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Auch nicht wenn Sie weiterarbeiten und Beiträge zahlen.

Die Arbeitsagentur hat auch nicht die Möglichkeit, Sie vorzeitig in die Altersrente zu zwingen. Solch ein Instrument zur „Zwangs-Verrentung“ gab es mal im Jobcenter. Aber niemals für die Arbeitsagentur.

Vom Grundsatz ist es also erst einmal möglich, Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auszureizen. Und dann die abschlagsfreie Rente erst später zu beziehen. In der Praxis gibt es nur ein Problem: Wenn Sie Ihren Job selbstständig aufgeben, erwartet Sie bei der Arbeitsagentur eine Sanktion.

Das bedeutet zweierlei: In den ersten zwölf Wochen sind Sie bei der Arbeitsagentur gesperrt. Sie erhalten also kein Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge werden ebenfalls nicht gezahlt. Allerdings sind Sie in dieser Situation weiter krankenversichert.

Darüber hinaus – und das haben viele Menschen nicht auf dem Zettel – verlieren Sie ein Viertel Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Sollten Sie also eigentlich mit 24 Monaten geplant haben, bleiben nur noch 18 Monate übrig. Also eineinhalb Jahre statt zwei Jahre.

Sie dürfen auch nicht vergessen, dass Sie im Bezug von Arbeitslosengeld verpflichtet sind, nach einem neuen Job zu suchen. Dieser Grundsatz gilt auch kurz vor der Rente. Sicherlich wird man Ihnen weniger abverlangen als einem 35-Jährigen. Aber es kann vorkommen, dass Sie mit 63 noch zu einem Bewerbungstraining für Senioren verdonnert werden. Das Arbeitslosengeld gibt es nicht als anstrengungslose Brücke in den Ruhestand.

Fazit

Wenn Sie also eine abschlagsfreie Rente beziehen könnten, müssen Sie das nicht tun. Es ist natürlich möglich weiterzuarbeiten. Und auch der Bezug von Arbeitslosengeld ist realistisch. Wenn Sie allerdings selbst für die Auflösung des Arbeitsvertrags verantwortlich sind, droht Ihnen eine empfindliche Sperre beim Arbeitslosengeld.

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Schwerbehinderung rückwirkend

Schwerbehinderung rückwirkend: Bekomme ich jetzt auch nachträglich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

23.04.2024

Nicht immer gelingt es, den Schwerbehindertenausweis im ersten Anlauf erfolgreich zu beantragen. Manchmal muss zunächst ein Widerspruch eingelegt werden. Selten sogar eine Klage am Sozialgericht. Was bedeutet das aber für Ihre Rentenansprüche?

Schwerbehinderung_rückwirkend_-_Bekomme_ich_jetzt_auch_nachträglich_die_Altersrente_für_schwerbehinderte_Menschen

Konkret geht es um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen – ausführliche Infos über diese wichtige Rentenvariante finden Sie in diesem Beitrag. Im Wesentlichen gibt es hier zwei Zugangsvoraussetzungen: Sie benötigen 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung und eine aktuelle Schwerbehinderung, also einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen. Bis zu zwei Jahre früher komplett ohne Abschläge. Oder maximal fünf Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter – dann allerdings mit Abzügen.

Das sind die wichtigsten Bausteine zur Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung

In diesem Fall beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat. Und zwar ab dem Alter, an dem Sie theoretisch abschlagsfrei in Rente gehen könnten. Dazu ein Beispiel:

Marcus aus Glücksburg ist 1961 geboren, sein gesetzliches Renteneintrittsalter liegt bei 66 Jahren und sechs Monaten.
Mit aktueller Schwerbehinderung und 35 Jahren Wartezeit in der DRV könnte Marcus bereits mit 64 Jahren und sechs Monaten ohne Abschläge in die Rente gehen. Zwei Jahre vor seiner der Regelaltersgrenze.
Die frühestmögliche Rente würde mit 61 und sechs Monaten beginnen. Das ist nur mit Abschlägen möglich. Diese betragen 0,3 Prozent seiner Bruttorente – und zwar für jeden Monat, den Marcus vor dem Alter 64 und sechs Monate in die Rente geht.

Eigentlich eine faire Regelung. Aber um in den Genuss dieser Rentenvariante zu kommen, brauchen Sie in jedem Fall einen aktuellen Schwerbehindertenausweis.

GdB 50 rückwirkend: Was bedeutet das für meinen Rentenanspruch?

In unserer Sozialberatung setzen wir uns täglich für Menschen ein, die den Schwerbehinderten-Status ganz gezielt für die Rente benötigen. Doch beim Antrag im Landesamt für soziale Dienste (LAsD) klagen unsere Mitglieder nicht nur über lange Wartezeiten. Aufgrund fehlender oder mangelhafter Befundberichte werden darüber hinaus zahlreiche Anträge zum Schwerbehindertenausweis abgelehnt.

Das kann dazu führen, dass eine berechtigte Schwerbehinderung erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung anerkannt wird. Teilweise mehr als ein Jahr nach dem eigentlichen Antrag.

Was, wenn Sie nun in der Zwischenzeit eine andere Rentenvariante beantragt haben? Weil der Schwerbehindertenausweis nicht vorhanden war?

Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter hängt davon ab, in welchem Jahr Sie geboren wurden.

Die schlechte Nachricht zuerst: Sie bekommen die für Sie günstigere Rentenvariante (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) nicht automatisch rückwirkend zugeteilt. Leider nicht.

Wer keine Schwerbehinderung hat und mit 35 Versicherungsjahren trotzdem früher in die Rente möchte, geht über den Weg der Altersrente für langjährig Versicherte. Auch hier kostet jeder Monat 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Aber: Gezählt wird hier ab der Regelaltersgrenze. Im Vergleich zur Rente mit Behinderung ist der Abschlag also um 7,2 Prozentpunkte größer. Mehr dazu in diesem Video:

Demnach ist es ein finanziell extrem großer Nachteil, wenn Sie statt der Rente mit Behinderung die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen müssen. Oder mussten – denn nach rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung hätten Sie ja eigentlich Anspruch auf die deutlich bessere Renten-Option gehabt

Was können Sie also tun?

Behinderten-Rente schon beim Antrag klarmachen

Sie müssen vorausschauend planen. Sonst bekommen Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht rückwirkend.

Das bedeutet ganz konkret: Wenn Ihr Verfahren zum Schwerbehindertenausweis noch läuft – und das kann der Antrag, ein Widerspruch oder sogar eine Klage sein – und Sie in der Zwischenzeit bereits die vorgezogene Altersrente beantragen: Dann müssen Sie in diesem Antrag zur Altersrente für langjährig Versicherte bereits schriftlich angeben, dass Sie sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorbehalten. Und zwar für den Fall, dass der GdB 50 doch noch anerkannt wird.

Dafür reicht ein Satz. Aber Sie müssen es schon zu diesem Zeitpunkt machen. Ansonsten gibt es keine Chance auf eine rückwirkende Zahlung – und die zukünftige Rente mit weniger oder gar keinen Abschlägen.

Wichtig: Dieser Plan geht natürlich nur auf, wenn der Schwerbehinderten-Status zu dem Zeitpunkt aktiv wird, zu dem Sie die Rente beantragt haben. Beziehungsweise zu dem Datum, an dem die vorgezogene Rente begonnen hat.

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Krankengeld – Urlaub ?

Krankengeld - Urlaub - Krankengeld?

26.03.2024

Wenn Sie langfristig erkranken, nehmen Sie in der Regel keinen Urlaub. Stattdessen gibt es Krankengeld – und der Urlaubsanspruch wächst und wächst. Aber was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?

Krankengeld_-_Urlaub_-_Krankengeld

Wenn Sie ernsthaft krank werden, erhalten Sie zunächst sechs Wochen lang weiter Ihr Gehalt. Erst danach wird es komplizierter – denn jetzt ist die Firma raus, und Ihre Krankenkasse überweist das Krankengeld. Wichtig zu wissen: Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen lang. Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung sogar nur 72 Wochen.

Bei uns ist jetzt die Frage eingegangen:

Kann ich durch den Resturlaub meinen Anspruch auf Krankengeld wieder aufladen?

Um das zu beantworten, müssen wir einen Schritt zurückgehen: Denn neben der maximalen Bezugsdauer vom Krankengeld – also 78 Wochen – gibt es noch eine zweite wichtige Zahl – drei Jahre.

78 Wochen sind rund eineinhalb Jahre. So lang können Sie höchstens Krankengeld beziehen. Und zwar in einem Zeitraum von drei Jahren. In der Fachsprache ist dann von der Blockfrist die Rede.

Vielleicht sehen Sie das Problem bereits: In einem Zeitraum von drei Jahren gibt es maximal eineinhalb Jahre Geld von der Krankenkasse. Erst wenn die Blockfrist abgelaufen ist, könnte die Krankenkasse noch einmal Krankengeld zahlen. Vielleicht.

Also, noch einmal zur Klarstellung: Wenn Sie sich das erste Mal aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig schreiben lassen, beginnt im Hintergrund eine Blockfrist. Ganz automatisch im Rechenzentrum der Krankenkasse. Dauert die Krankheit nun länger, gibt es nach spätestens sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld. Wenn das nun nach weiteren 72 Wochen erschöpft ist, muss die Krankenversicherung nicht mehr zahlen. Wird sie auch nicht.

Nach dem Krankengeld

Die meisten Menschen wenden sich in diesem Moment an die Arbeitsagentur. Denn trotz Arbeitsvertrag und Krankschreibung steht Ihnen nun erst einmal Arbeitslosengeld (ALG I) zu.

Doch wie kommt jetzt Ihr restlicher Urlaubsanspruch ins Spiel? Wenn Sie länger als anderthalb Jahre krank waren, sollte sich bereits einiges an Urlaub angestaut haben – wenigstens mehrere Wochen. Sollten Sie den nun nehmen?

„Einen neuen Anspruch auf Krankengeld für ein und dieselbe Erkrankung gibt es erst, wenn die dreijährige Blockfrist abgelaufen ist.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Das kommt darauf an: Zunächst einmal ist wichtig, dass Sie erst nach Ablauf der Blockfrist erneut Krankengeld erhalten können. Zumindest dann, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Davon gehen wir jetzt erst einmal aus.

Es gibt jedoch noch ein weiteres Kriterium, das Sie erfüllen müssen.

Bevor die Kasse erneut Krankengeld zahlt, müssen Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht krank geschrieben gewesen sein. Falls Sie in den letzten anderthalb Jahren mit einer Depression arbeitsunfähig gewesen sind, gibt es für diese Krankheit also erst wieder Krankengeld, wenn Sie zwischenzeitlich nicht aufgrund der Depression krank geschrieben waren.

Das ist wichtig.

Außerdem müssen sie mindestens sechs Monate lang Krankenkassenbeiträge gezahlt haben. Und zwar entweder durch Arbeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld.

Nach dem Resturlaub wieder Krankengeld

Mit diesen Informationen können wir uns nun dem Resturlaub widmen.

Wenn Sie diesen nehmen, sind Sie nicht krankgeschrieben. Außerdem beziehen Sie in dieser Zeit ganz normal Ihr Gehalt – es handelt sich ja um Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch. Das bedeutet: Wenn die Blockfrist mittlerweile abgelaufen ist und Sie lange genug Urlaubsgeld beziehen können, um die oben beschriebene Sechs-Monats-Frist zu erfüllen, kann auf diese Weise ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Bis zu 78 Wochen neues Krankengeld. Für die alte Erkrankung.

Nahtlosigkeitsregelung gilt nicht

Das alles gilt allerdings nur, wenn Sie das Arbeitslosengeld nicht im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung beziehen. Mehr über dieses komplizierte Konstrukt erfahren Sie in diesem Artikel. An dieser Stelle wollen wir es so einfach wie möglich halten:

Falls Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben und dieser von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurde – dann müssen Sie sich für den Bezug des Arbeitslosengeldes „gesund melden“. Das bedeutet: Sie lassen sich nicht mehr krankschreiben und betonen beim Arbeitsamt gebetsmühlenartig, dass Sie sich nach einem passenden Job umsehen.

Obwohl Sie eigentlich noch krank sind. Und obwohl im Hintergrund noch Ihr alter Arbeitsvertrag ruht. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kann der Resturlaub – wie oben beschrieben – zu einem neuen Anspruch auf Krankengeld beitragen

Fazit

Für den erneuten Bezug von Krankengeld für die gleiche Erkrankung gilt also:

Auch die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen Erwerbsminderung steigt 2023 deutlich an.

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Doppelte Rentenerhöhung 2024

Doppelte Rentenerhöhung 2024

13.02.2024

Nach ersten Schätzungen sollen die gesetzlichen Renten im Juli um 3,5 Prozent erhöht werden. Für bestimmte Rentnerinnen und Rentner wird das Plus allerdings deutlich höher ausfallen. Ob Sie auch dazu gehören, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Doppelte_Rentenerhöhung_2024

Jedes Jahr im Juli bekommen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Darauf kann man sich – bis auf ganz wenige Ausnahmen – verlassen. Für den kommenden Sommer rechnet man aktuell mit einem Plus von 3,5 Prozent.

Aber: Für viele Rentner wird das nicht alles sein. Einige werden sich über ein Plus von satten elf Prozent freuen können. Doch das gilt (leider) noch lange nicht für jeden.

Zweistelliges Renten-Plus im Juli 2024

Aber einen Schritt zurück: Die Rentenerhöhung im Juli –  bei der aktuell von 3,5 Prozent gesprochen wird – gilt für alle Bezieher einer gesetzlichen Rente in Deutschland. Alle Formen der Altersrente, Erwerbsminderungsrenten, Witwenrenten – einfach alles. Hintergrund ist, dass die Anpassung direkt in der Rentenformel erfolgt. Und zwar im Rentenwert. Wenn der ansteigt, wächst auch Ihre Rente an.

Aber eine ganz bestimmte Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern wird darüber hinaus noch einen zusätzlichen Schluck aus der Pulle erhalten.

Auf eine doppelte Rentenerhöhung können sich all diejenigen freuen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, die …


Trifft das auf Sie zu? Dann lohnt sich ein noch genauerer Blick. Denn die zusätzliche Zahlung – zusätzlich zu den 3,5 Prozent, die es für alle gibt – kann unterschiedlich hoch ausfallen. Entweder 4,5 Prozent extra oder sogar 7,5 Prozent.

Zum Hintergrund: Diese Sondererhöhung für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente wurde beschlossen, weil die oben aufgeführte Personengruppe einen erheblichen Nachteil in der Berechnung ihrer Rente hinnehmen musste.
Leider ist diese Ungerechtigkeit auch mit der Sondererhöhung nicht ganz vom Tisch. Mehr dazu in unserer Stellungnahme an die Bundesregierung.

Doppelte Rentenerhöhung: Aber wie hoch genau?

Satte 7,5 Prozent mehr fallen für Sie an, falls Ihre EM-Rente seit Januar 2001 läuft. Oder spätestens im Juni 2014 erstmals überwiesen wurde. Zusammen mit der generellen Anpassung von 3,5 Prozent macht das ein Renten-Plus von elf Prozent. Zweistellig – wann hat es das zuletzt gegeben?

Sie beziehen Ihre EM-Rente seit Juli 2014? Oder spätestens seit Dezember 2018? Dann winken Ihnen zusätzliche 4,5 Prozent – insgesamt also acht Prozent mehr Rente. Auch noch ein ordentlicher Anstieg.

„Unter gewissen Umständen erhalten Sie ab Juli elf Prozent mehr Rente.“
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Chancen auf die Sondererhöhung – und damit auf eine doppelte Rentensteigerung – haben Sie also nur, wenn Sie aktuell eine EM-Rente beziehen. Oder diese EM-Rente mittlerweile in eine Rente wegen Alters umgewandelt wurde. Darüber hinaus muss der Beginn dieser EM-Rente im Zeitraum zwischen 2001 und Ende 2018 liegen.

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