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„Delegieren und koordinieren!“

„Delegieren und koordinieren!“

27.03.2025

Der Ortsverband Schenefeld im Kreis Steinburg ist eine unserer größten Ortsgruppen in Schleswig-Holstein: Über 1300 Mitglieder werden hier vom ehrenamtlichen Vorstand betreut – Vorsitzender ist seit fast 20 Jahren Ulrich Baschke.

Ulrich Baschke engagiert sich in Schenefeld ehrenamtlich für den SoVD
Hallo Herr Baschke, Sie sind seit über 30 Jahren Mitglied im Sozialverband. Fast genauso lange betätigen Sie sich ehrenamtlich. Warum eigentlich?

Ulrich_Baschke_aus_Schenefeld

Zum Ehrenamt bin ich durch meinen Vater gekommen – so wie alle hier bei uns in der Familie. Er hat 1949 den Ortsverband gegründet und war lange Jahre Vorsitzender. Der „Reichsbund“, so hieß der SoVD früher, ist in unserem Haus immer präsent gewesen.

Und warum sind Sie immer noch dabei? Sie könnten die Zeit ja auch Ihren zahlreichen Hobbys widmen.

Die Arbeit im SoVD macht natürlich auch Spaß, sonst wäre ich nicht so lange dabei geblieben. Außerdem sehe ich einen großen Sinn darin, den Menschen bei Dingen zu helfen, mit denen Sie sich nicht auskennen. Das geht über den SoVD sehr gut.

Noch einmal zurück zu Ihrem Beginn im SoVD. Sie sind über Ihren Vater zum Verband gekommen?

Ja, genau. Das war 1994, zwei Jahre später bin ich dann zum Schriftführer hier im Ortverband gewählt worden. Hauptsächlich, weil ich meinem Vater dabei geholfen habe, die Protokolle auf dem PC zu schreiben: Mein Vater hatte nur noch den linken Arm und machte das sonst auf der mechanischen Schreibmaschine.

Und zehn Jahre später – der damalige Vorsitzende hat aus Altersgründen aufgehört – wurde ich dann gefragt, ob ich den Vorsitz hier in Schenefeld übernehmen möchte. Ich habe zugesagt.

Als Vorsitzender hat man bestimmt eine Menge Arbeit, oder?

Na klar, es fällt schon einiges an. Bei mir liegt zum Beispiel die Pflege der Mitgliederlisten. Wenn jemand austritt, neu hinzukommt oder verstirbt, muss das natürlich aktualisiert werden. Zum Beispiel für unsere Zeitungsausträger hier im Ort. Einmal im Monat wird ja die SoVD-Zeitung persönlich zugestellt – zusammen mit einem Rundbrief, in dem wir über unsere Aktivitäten im Ortsverband Schenefeld informieren.

Wie viele Stunden gehen für den SoVD im Monat drauf?

Allein für die Mitgliederverwaltung bestimmt drei oder vier. Aber wir haben ja auch Vorstandssitzungen, Versammlungen etc. Es ist also deutlich mehr, vom Zeitaufwand aber sehr unterschiedlich.

Welche Aufgaben übernehmen Sie selbst noch?

Als Vorsitzender muss ich vor allem Arbeit delegieren und koordinieren. Wir haben hier ein gut funktionierendes Team. Aber bei so vielen helfenden Händen laufen die Fäden in der Regel bei jemandem zusammen. In Schenefeld ist es, wie in fast allen Vereinen, beim Vorsitzenden. Also bei mir.

Welche Rolle spielt der SoVD bei Ihnen im Ort?

Wir genießen hier einen sehr guten Ruf und arbeiten hervorragend mit der Gemeinde zusammen. Viele Leute kennen uns, auch diejenigen, die noch nicht Mitglied sind. Die Menschen wissen: Beim SoVD in Schenefeld passiert etwas, also zum Beispiel unsere Ausflugsfahrten und Bingo-Nachmittage. Aber wir helfen auch direkt vor Ort. Zum Beispiel über unsere vier ehrenamtlichen Sozialberater beim Ausfüllen von Rentenanträgen und anderen Fragen aus dem Sozialrecht. So etwas spricht sich rum.

Gibt es denn auch Herausforderungen?

Ich habe schon früh gelernt, dass auch Dinge dazugehören, die mir nicht gefallen. Das ist im Ehrenamt nicht anders als im Job oder Freundeskreis. Aber das sind alles Sachen, mit denen man arbeiten kann – das Positive überwiegt bei Weitem. Und wir verrichten wirklich eine bedeutende Arbeit für die Menschen vor Ort.

Mitunter hakt es in der Zusammenarbeit mit dem Sozialberatungszentrum in Itzehoe. Da würde ich mir manchmal mehr Unterstützung für die ehrenamtlichen Ortsverbände wünschen. Mit der Entwicklung des Leitbildes hat der Landesverband mit den Vertretern der Ortsverbände einen wichtigen Schritt bereits getan.

Und was war Ihr bisher schönstes Erlebnis im SoVD?

Vielleicht unsere 50-Jahr-Feier im Jahr 1999. Das war ein schönes Fest, für mich persönlich ging es aber auch um ein Stück Familiengeschichte. Mein Vater, der den Ortsverband lange selbst geleitet hatte, ist leider ein Jahr vorher verstorben. Schön war, dass meine Mutter das noch miterleben durfte.

Ehrenamtlich arbeiten wäre auch für Sie ein Thema? Dann melden Sie sich bei:

Christian Schultz
Referent für Sozialpolitik
Telefon: 0431 / 65 95 94 – 22
Mail: sozialpolitik(at)sovd-sh.de

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Mit Schwung in das neue Jahr

Mit Schwung in das neue Jahr des SoVD Grabau

 Am 02.03.2024 wurde im Ortsverband des SoVD Grabau, bei Kaffee und Kuchen, ein neuer Vorstand gewählt. Die Mitgliederversammlung sprach somit

Silke Brandt als 1. Vors.
Ingrid Falk als 2. Vors.
Thomas Nitsch als Kassenwart
Iris Nitsch als Schriftführerin
Ingrid Falk als Frauensprecherin

Ihr Vertrauen aus. Die vorherigen Revisoren wurden mit einem Neuzugang wieder gewählt. Mit neuem Schwung und bester Teamarbeit geht es nun darum weiterhin Leben in den Ortsverband zu bringen. Neue Veranstaltungen sind geplant und werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Auch der Kieler  Alfred Bornhalm vom SoVD Landesvorstand Schleswig-Holstein beklagte, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland immer größer werde. „Es ist höchste Zeit zu Handeln, wenn fast jeder 6. Einwohner unter dem Existenzminimum leben muss“, so Bornhalm. Er kritisierte, dass in der Pflege private Unternehmen Gewinne aus den Einrichtungen herausziehen und zuwenig in die Pflege investieren würden. „Die Menschlichkeit in der Pflege wird zurückgedrängt. Wir brauchen endlich mehr Pflegepersonal bei besserer Bezahlung und höherer Wertschätzung für ihre Arbeit“, forderte Bornhalm.

SoVD Grabau / 2. März 2024 / Pressemitteilung

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SoVD Weihnachtsfahrt

SoVD Weihnachtsfahrt

Der SoVD Zarpen hatte am 09.12.seine Weihnachts- Abschluss  Fahrt. Diese ging nach 3 Jahren Corona- Wartezeit endlich nach Bisbingen in die schneebedeckte Lüneburger Heide .

Der Bus war ausgebucht und während der Fahrt genossen alle die vorgetragenen plattdeutschen Geschichten. Die Weihnachtsgänse waren sehr lecker und die Beilagen ließen keine Wünsche offen. Auf der Rückfahrt ließ man sich im „Alten Haferkasten“ noch eine Himbeer- Spekulatiustorte schmecken. Als Überraschung gab es vom SoVD Reiseteam noch für alle ein selbstgemachtes Quittengelee und Schokolade.  Alle waren sich einig – so eine schöne winterliche Fahrt mit leckerem Essen – gibt es wieder.

Wir wünschen allen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit.

Zarpen / 09.12.2021

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Ahrensburger Stadtfest

Ahrensburger Stadtfest 2023

Auf dem Ahrensburger Stadtfest war 3 Tage lang der „Bär“ los. Das galt auch für die beliebten SoVD – Rolandbären. Außerdem gab es viele Gespräche über den SoVD am Infostand des Ahrensburger SoVD Ortsverbandes. Der 1. Vorsitzende, Thomas Flemming, informierte mit seinem engagierten Team und konnte sich über 16 neue Mitglieder freuen, die direkt vor Ort in den Verband eintraten. Auch mit den Besuchern anderer SoVD- Ortsverbände fand bei bester Stimmung ein reger Austausch statt.

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75 Teilnehmer feierten das 75-jährige Jubiläum

75 Teilnehmer feierten das 75-jährige Jubiläum des SoVD in Trittau

Der Ortsverband Trittau des Sozialverbands Deutschland e.V. hatte zu seiner Jubiläumsfeier in die Schützenhalle Trittau eingeladen. Als Gäste wurden der Trittauer Bürgermeister Oliver Mesch, der SoVD Kreisvorsitzende Andreas Guhr, der Vorsitzende des SoVD-Witzhave Peter Linnow sowie Hilde Kramm, Trägerin der Trittauer Ehrennadel, begrüßt. Nach Begrüßung und Ansprache durch den Vorsitzenden des SoVD-Trittau, Nicolaas van der Heijden, erfolgten weitere Ansprachen und Gratulationen vom SoVD-Kreisvorsitzenden Andreas Guhr, dem Trittauer Bürgermeister Oliver Mesch und von Hilde Kramm. Der Tenor auf dieser Veranstaltung war überall der Gleiche. Das Soziale war vor 75 Jahren wichtig und ist heute wichtiger denn je.

Im Anschluss wurde das üppige Mittagsbuffet eröffnet. Nach einer mageren Zeit mit Corona-Einschränkungen und neuen Herausforderungen wie dem Ukraine-Krieg und der Rekord-Inflation, wollten viele unserer Mitglieder bei einer schönen Jubiläumsfeier dabei sein. Leider haben wir auch viele Mitglieder, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und kaum das Haus verlassen können.
Nach dem Mittagsbuffet gab es einen Ausblick auf unsere Tagesfahrten im nächsten Jahr.
Dann folgte der Start für unsere SoVD Jubiläums-Tombola. Mit dem Ansturm auf die Lose hatten wir aber nicht gerechnet!

Ruckzuck waren alle Lose vergeben. Es gab tolle Gewinne. Als Hauptpreise 2 x ein Gutschein für eine Tagesfahrt. Nach Verteilung der Gewinne wurde das Kaffeebuffet eröffnet, das auch sehr üppig ausfiel. Reste gab es nicht, aber fröhliche Gesichter, denn der verbliebene Kuchen konnte eingepackt und mit nach Hause genommen werden.

Die ganze Feier wurde begleitet mit Musik von Heinz Reimer, der auch gleich den nächsten Auftrag für unsere Weihnachtsfeier erhielt.
Wir hoffen, dass es auch zukünftig noch möglich ist, wieder eine solche Feier auszurichten.

(v.l.): Nic van der Heijden, Rold-Dieter Hammermeister, Helmut Schmidt, Frank Godauski, Silvia Skrzipietz, Andrea Godauski, Christa Habermann.

Ortsverband Trittau 29.10.2022 / Pressemitteilung

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75. Jubiläumsfeier

75. Jubiäumsfeier des SoVD, Ortsverband Großensee

Der Ortsverband Großensee des Sozialverbandes Deutschland hat seine Mitglieder am 20. August zu einer Feierstunde anlässlich des 75. Jubiläums des Ortsverbandes in das Großenseer „Dörphus“ geladen.

Als Gäste waren der Bürgermeister des Ortes, Karsten Lindemann-Eggers, der SoVD Vorsitzende des Landes Schleswig-Holstein Alfred Bornhalm und die stellvertretende Kreisvorsitzende Irmtraut Sarau anwesend. Der Vorsitzende des OV Großensee, Dirk Bentien eröffnete die Feierstunde. In seiner Ansprache erwähnte Bentien, das die Ortsverbände in diesen Zeiten wichtiger denn je sind. Die Kampagne des SoVD „Gemeinsam gegen die Einsamkeit“ liege Ihm nach wie vor sehr am Herzen und bat für die Zukunft um Unterstützung durch die Mitglieder und seinen Vorstand, bei dem Bentien sich für die hervorragende Zusammenarbeit der letzten Jahre bedankte. Gedankt wurde auch der Gemeinde Großensee für die Bereitstellung der Räumlichkeiten des „Großenseer Dörphus“. Der Bürgermeister des Ortes, Karsten Lindemann-Eggers gratulierte dem SoVD Ortsverband Großensee, und ist dankbar, das im Ort seit so vielen Jahren Ehrenamtliche als „Partner in sozialen Fragen“ Hilfestellung geben und darüber hinaus durch diverse Veranstaltungen die dörfliche Gemeinschaft aufrechterhalten.

Im Anschluss gratulierte die stellvertretende Kreisvorsitzende Irmtraut Sarau und der SoVD Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein, Alfred Bornhalm. Der Laudatio, folgte die im Vorwege durch den Vorstand gut organisierte Feier mit einem Spanferkelessen, dem Besuch eines italienischen Eiswagens und einer reich gedeckten Kaffee & Kuchentafel. Ein besonderer Höhepunkt stellte der Auftritt des Seemannchores der Bramfelder Liedertafel Eintracht von 1873 e.V. dar. Der Seemannschor begeisterte die Mitglieder sowie die Gäste und sorgte für mächtig Stimmung im Großenseer Dörphus.

Ortsverband Großensee 20.08.2022 / Pressemitteilung

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Hartz IV richtig beantragen

Hartz IV richtig beantragen

14.02.2022

In diesen Fällen gibt es Hilfe und Unterstützung, die Sie beantragen können. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Was wichtig ist, wie Anträge ausgefüllt werden müssen und was Ihnen genau zusteht, erläutern Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater des SoVD.

Hartz-IV-richtig-beantragen

Das gesetzliche Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Hartz IV / Grundsicherung / Sozialhilfe

Ob bei Jobverlust oder Renteneintritt: Wenn das Geld nicht reicht, erhalten Sie staatliche Unterstützung.

Wir helfen Ihnen

Sozialinfo zur Grundsicherung während der Corona-Pandemie

Corona-Krise:
Grundsicherung

Wissenswertes rund um das Thema

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich zu den Regelleistungen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Allerdings müssen die Unterkunfts- und Heizungskosten angemessen sein. Was angemessen ist, orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. Kosten, die über die Obergrenze hinausgehen, müssen von den Leistungsempfänger*innen aus dem Regelsatz getragen werden. Ein Umzug wird dann angeraten. Im Rahmen der Corona-Pandemie gilt aber eine Sonderregel bei Neuanträgen: Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden in der tatsächlichen Höhe übernommen – die Angemessenheitsklausel ist also vorübergehend ausgesetzt.

Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende und somit eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld II auch als Hartz IV bezeichnet.

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. bzw. 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder wenn sie keinen ausreichenden Anspruch auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) haben oder wenn ihr ALG-I-Anspruch erschöpft ist. Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie für sich oder gemeinsam mit Ihrer Familie nicht ausreichend für Ihren Lebensunterhalt sorgen können und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ihre Angehörigen haben einen Leistungsanspruch, wenn sie mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Als Einzelperson bekommen Sie monatlich den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz in Höhe von 446 Euro (ab 1. Januar 2021 für Alleinstehende). Der Regelbedarf deckt pauschal Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens. Auch die Teilnahme am soziokulturellen Leben soll mit den Regelsätzen abgedeckt werden. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zusätzlich übernommen. Außerdem können Sie ggf. verschiedene Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt, Wohnungsersteinrichtung und Behinderung, erhalten.

Die Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über 15 Jahren, hinzukommen ggf. der Partner oder die Partnerin, die Eltern und die unter Umständen im Haushalt lebenden unter 25-jährigen unverheirateten Kinder. Die Kinder zählen aber nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. Partner oder Partnerin sind die nicht dauernd getrenntlebende Ehefrau bzw. der Ehemann oder die Person, mit der die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

Von einer Haushaltsgemeinschaft spricht man, wenn mehrere Personen zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften. Eine Haushaltsgemeinschaft besteht aber nur zwischen verwandten oder verschwägerten Personen.

Erscheinen Sie als Empfänger*in von Arbeitslosengeld II (ALG II) ohne rechtfertigenden Grund nicht zu einem Termin beim Jobcenter, obwohl sie vorher über die Folgen des Fehlens informiert wurden, dann können Ihnen 10 Prozent Ihrer Leistungen gestrichen werden.
Kommen Sie als Arbeitslosengeld-II-Empfänger*in Ihren Pflichten nicht nach, dann können Ihnen Leistungen gekürzt werden. Pflichtverletzungen liegen vor, wenn Sie z.B. Ihre in der Eingliederungsvereinbarung abgesprochenen Bemühungen zur Jobsuche nicht einhalten, Arbeits- oder Ausbildungsangebote ohne ersichtlichen Grund ablehnen, Jobmaßnahmen vorzeitig abbrechen oder Sie einen Job gar nicht erst antreten. Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von November 2019 dürfen Jobcenter die Leistungen nur noch bis zu 30 Prozent kürzen. Außerdem müssen sich die Jobcenter jeden Fall einzeln anschauen – wenn nötig, bei einer persönlichen Anhörung.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein Sozialleistungssystem für Menschen über 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Sie, wenn Sie mindestens 65 Jahre und älter sind (beachten Sie bitte die schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren für Menschen, die nach 1946 geboren wurden), oder wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Außerdem müssen Sie noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben sowie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Berechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten (z.B. im Urlaub), erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen. Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.

Jetzt mitmachen!

Sie möchten Mitglied im SoVD werden?

Laden Sie sich hier den Mitgliedsantrag als PDF-Dokument herunter, füllen ihn aus und schicken ihn unterschrieben an uns zurück.

Wir freuen uns auf Sie!

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SoVD-Talksendung „SoVD.TV“

SoVD-Talksendung "SoVD.TV"

14.02.2022

SoVD.TV ist eine Polit-Talksendung, die sich zwei Mal im Monat mit allen wichtigen sozialpolitischen Themen beschäftigt, wie Gesundheit und Pflege, Armut, Frauen und Jugend, Rente oder auch Behindertenpolitik. Mit interessanten Gästen ergeben sich spannende Diskussionen, die hier noch einmal angeschaut werden können.

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Im SoVD-TV Studio

Zum YouTube-Kanal des SoVD

Alle Ausgaben von SoVD.TV und viele weitere Video-Inhalte des SoVD sind auch auf dem Youtube-Kanal des Verbandes abrufbar.

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Wir sind für Sie da

Gemeinsam durch die Krise mit dem SoVD

Wir sind für Sie da

Seit mehr als 100 Jahren ist der SoVD eine starke Gemeinschaft und zeichnet sich vor allem durch gelebtes Miteinander aus. Das gilt auch für Zeiten wie diese, in denen es wichtiger ist denn je, aufeinander zu achten. Nun ist auch wieder eine persönliche Beratung möglich.

Unsere Beratungsstellen im Kreis Stormarn werden nach und nach zu einer persönlichen Beratung zurückkehren – immer unter Beachtung der jeweiligen Pandemie-Lage. Dabei öffnen einige Beratungsstellen schneller als andere – erfragen Sie bitte direkt im Sozialberatungszentrum, wie die aktuelle Lage vor Ort gehandhabt wird.

Voraussetzung für eine persönliche Beratung ist:

Die aktuellen Corona-Verordnungen und Informationen im Kreis Stormarn finden Sie unter folgenden Link: www.kreis-stormarn.de
Die aktuellen Corona-Verordnungen in Schleswig Holstein finden Sie unter folgenden Link: www.schleswig-holstein.de

Sozialpolitische Informationen verständlich aufbereitet

Sozialinfos zur Corona-Krise

Vereinsrechtliche Änderungen

Die Bundesrechtsabteilung informiert über vereinsrechtliche Änderungen im Zuge der Coronapandemie: 

Grundsicherung

Kurzarbeitergeld

Gesundheitswesen

Sozialinfo "Triage"

So ist bis 31.12.2021 geregelt, dass Vereinsvorstände vorerst im Amt bleiben, solange keine Versammlungen stattfinden. Außerdem hat der Gesetzgeber ermöglicht, dass Mitgliederversammlungen auf Beschluss des Vorstands vereinfacht abgehalten werden können, z.B. mittels elektronischer Kommunikation oder im vereinfachten schriftlichen Verfahren. So kann der Vorstand alle Mitglieder anschreiben, und bis zu einem festen Termin um Rückmeldung in Textform (z.B. E-Mail) bitten. Meldet sich dann mindestens die Hälfte der Mitglieder zurück, so kann diese mit der sonst üblichen Mehrheit Beschlüsse fassen.

Nach Einschätzung der Bundesrechtsabteilung lassen sich diese Vereinfachungen bei Abstimmungen nicht ohne Weiteres auf Vorstandsbeschlüsse übertragen. Der Vorstand kann aber sicherlich mit Allzustimmung (= Zustimmung aller Vorstandsmitglieder) beschließen, dass diese Vereinfachungen für seine Arbeit gelten sollen.

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Brutto-Netto-Rentenrechner

Gemeinsam durch die Krise mit dem SoVD

Themenseite zur Corona-Pandemie

Das Wohlergehen seiner Mitglieder, Ehrenamtlichen, gesellschaftlich wie politischen Partner*innen sowie Beschäftigten ist oberstes Gebot für den SoVD. Gleichzeitig möchte der Verband in diesen unsicheren Zeiten ein verlässlicher Ansprechpartner sein.

Beschluss des G-BA

Telefonische Krankschreibung bis Ende März verlängert

3.12.2021

Foto: Elizaveta / Adobe Stock

Frau sitzt auf dem Bett und hat ein Handy am Ohr. Bei Erkrankungen Atemwege ist die telefoniosche Krankschreibung weiter möglich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat coronabedingte Sonderregelungen, die zum Jahresende ausgelaufen wären, bis zum 31. März 2022 verlängert. Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzt*innen müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige telefonische Verlängerung der Krankschreibung für weitere sieben Kalendertage ist möglich.

Außerdem kann eine Behandlung weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patient*innen damit einverstanden sind. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden.

Weitere Regeln betreffen die Gültigkeit von Heilmittel-Verordnungen und Krankentransportfahrten, die nicht durch die Krankenkasse genehmigt werden müssen.

Verordnung des BMAS

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

22.12.2021

Foto: Syda Productions / Adobe Stock

Im Dezember hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal verlängert.

Dabei reicht es reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten.

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist für Betriebe auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. März 2022, verlängert. Die Beiträge zur Sozialversicherung während der Kurzarbeit werden an die Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2021 in voller Höhe und in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 zu 50 Prozent erstattet.

Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Das Geld steigt stetig mit der Bezugsdauer – auf maximal 87 Prozent mit Kind.

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