Gemeinsam durch die Krise mit dem SoVD
Wir sind für Sie da
Seit mehr als 100 Jahren ist der SoVD eine starke Gemeinschaft und zeichnet sich vor allem durch gelebtes Miteinander aus. Das gilt auch für Zeiten wie diese, in denen es wichtiger ist denn je, aufeinander zu achten. Nun ist auch wieder eine persönliche Beratung möglich.
Unsere Beratungsstellen im Kreis Stormarn werden nach und nach zu einer persönlichen Beratung zurückkehren – immer unter Beachtung der jeweiligen Pandemie-Lage. Dabei öffnen einige Beratungsstellen schneller als andere – erfragen Sie bitte direkt im Sozialberatungszentrum, wie die aktuelle Lage vor Ort gehandhabt wird.
Voraussetzung für eine persönliche Beratung ist:
- Es gilt die allgemeine Coronaverordnung von Schleswig-Holstein
- Eine Beratung ist nur möglich, wenn Sie eine Schutzmaske tragen. Bitte bringen Sie diese mit.
- Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten für Sie hinter einer Plexiglas- Schutzscheibe – also zwar auf Distanz, aber umso herzlicher.
- Wir verzichten auf ein Händeschütteln und schenken Ihnen stattdessen lieber ein Lächeln.
- Berücksichtigen Sie bitte die gängigen Hygieneregeln (Husten und niesen in die Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen, Nutzung von Desinfektions- mitteln).
Die aktuellen Corona-Verordnungen und Informationen im Kreis Stormarn finden Sie unter folgenden Link: www.kreis-stormarn.de
Die aktuellen Corona-Verordnungen in Schleswig Holstein finden Sie unter folgenden Link: www.schleswig-holstein.de
Sozialpolitische Informationen verständlich aufbereitet
Sozialinfos zur Corona-Krise
Vereinsrechtliche Änderungen
Die Bundesrechtsabteilung informiert über vereinsrechtliche Änderungen im Zuge der Coronapandemie:
So ist bis 31.12.2021 geregelt, dass Vereinsvorstände vorerst im Amt bleiben, solange keine Versammlungen stattfinden. Außerdem hat der Gesetzgeber ermöglicht, dass Mitgliederversammlungen auf Beschluss des Vorstands vereinfacht abgehalten werden können, z.B. mittels elektronischer Kommunikation oder im vereinfachten schriftlichen Verfahren. So kann der Vorstand alle Mitglieder anschreiben, und bis zu einem festen Termin um Rückmeldung in Textform (z.B. E-Mail) bitten. Meldet sich dann mindestens die Hälfte der Mitglieder zurück, so kann diese mit der sonst üblichen Mehrheit Beschlüsse fassen.
Nach Einschätzung der Bundesrechtsabteilung lassen sich diese Vereinfachungen bei Abstimmungen nicht ohne Weiteres auf Vorstandsbeschlüsse übertragen. Der Vorstand kann aber sicherlich mit Allzustimmung (= Zustimmung aller Vorstandsmitglieder) beschließen, dass diese Vereinfachungen für seine Arbeit gelten sollen.