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Doppelte Rentenerhöhung 2024

13.02.2024

Nach ersten Schätzungen sollen die gesetzlichen Renten im Juli um 3,5 Prozent erhöht werden. Für bestimmte Rentnerinnen und Rentner wird das Plus allerdings deutlich höher ausfallen. Ob Sie auch dazu gehören, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Doppelte_Rentenerhöhung_2024

Jedes Jahr im Juli bekommen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Darauf kann man sich – bis auf ganz wenige Ausnahmen – verlassen. Für den kommenden Sommer rechnet man aktuell mit einem Plus von 3,5 Prozent.

Aber: Für viele Rentner wird das nicht alles sein. Einige werden sich über ein Plus von satten elf Prozent freuen können. Doch das gilt (leider) noch lange nicht für jeden.

Zweistelliges Renten-Plus im Juli 2024

Aber einen Schritt zurück: Die Rentenerhöhung im Juli –  bei der aktuell von 3,5 Prozent gesprochen wird – gilt für alle Bezieher einer gesetzlichen Rente in Deutschland. Alle Formen der Altersrente, Erwerbsminderungsrenten, Witwenrenten – einfach alles. Hintergrund ist, dass die Anpassung direkt in der Rentenformel erfolgt. Und zwar im Rentenwert. Wenn der ansteigt, wächst auch Ihre Rente an.

Aber eine ganz bestimmte Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern wird darüber hinaus noch einen zusätzlichen Schluck aus der Pulle erhalten.

Auf eine doppelte Rentenerhöhung können sich all diejenigen freuen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, die …


Trifft das auf Sie zu? Dann lohnt sich ein noch genauerer Blick. Denn die zusätzliche Zahlung – zusätzlich zu den 3,5 Prozent, die es für alle gibt – kann unterschiedlich hoch ausfallen. Entweder 4,5 Prozent extra oder sogar 7,5 Prozent.

Zum Hintergrund: Diese Sondererhöhung für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente wurde beschlossen, weil die oben aufgeführte Personengruppe einen erheblichen Nachteil in der Berechnung ihrer Rente hinnehmen musste.
Leider ist diese Ungerechtigkeit auch mit der Sondererhöhung nicht ganz vom Tisch. Mehr dazu in unserer Stellungnahme an die Bundesregierung.

Doppelte Rentenerhöhung: Aber wie hoch genau?

Satte 7,5 Prozent mehr fallen für Sie an, falls Ihre EM-Rente seit Januar 2001 läuft. Oder spätestens im Juni 2014 erstmals überwiesen wurde. Zusammen mit der generellen Anpassung von 3,5 Prozent macht das ein Renten-Plus von elf Prozent. Zweistellig – wann hat es das zuletzt gegeben?

Sie beziehen Ihre EM-Rente seit Juli 2014? Oder spätestens seit Dezember 2018? Dann winken Ihnen zusätzliche 4,5 Prozent – insgesamt also acht Prozent mehr Rente. Auch noch ein ordentlicher Anstieg.

„Unter gewissen Umständen erhalten Sie ab Juli elf Prozent mehr Rente.“
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Chancen auf die Sondererhöhung – und damit auf eine doppelte Rentensteigerung – haben Sie also nur, wenn Sie aktuell eine EM-Rente beziehen. Oder diese EM-Rente mittlerweile in eine Rente wegen Alters umgewandelt wurde. Darüber hinaus muss der Beginn dieser EM-Rente im Zeitraum zwischen 2001 und Ende 2018 liegen.

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