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Nach Aussteuerung: Beantragt die Arbeitsagentur eine Reha in Ihrem Namen?

27.08.2024

Aussteuerung bedeutet das Ende Ihres Krankengeldes. Das passiert nach längstens 78 Wochen. Im Anschluss bekommen die meisten Menschen Arbeitslosengeld. Und in einigen Fällen geht es nun erstmal in die Reha.

Ob die Arbeitsagentur Sie nach dem Ende des Krankengeldes in die Reha schickt, hängt von einer entscheidenden Frage ab: Bekommen Sie das Arbeitslosengeld nach der sogenannten „Nahtlosigkeitsregelung“? Oder müssen Sie sich zumindest für die Galerie offen für neue Jobangebote melden – obwohl eigentlich noch ein Arbeitsvertrag besteht und Sie schon seit Ewigkeiten krank sind?

Die Frage lautet also: Nahtlosigkeit? Ja oder nein?

Was bedeutet die Nahtlosigkeitsregelung?

Wenn das Krankengeld demnächst erschöpft ist, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur melden. In der Regel werden Sie zwei Monate vor diesem Ereignis – also, vor der Aussteuerung – angeschrieben. Das ist dann auch der richtige Zeitpunkt für die Meldung beim Arbeitsamt.

Sie reichen also Ihre Unterlagen ein und müssen einige Dokumente ausfüllen. Darunter auch Formulare über Ihren Gesundheitszustand. Denn – Sie melden sich ja in einer besonderen Situation bei der Arbeitsagentur: In der Regel haben Sie nicht Ihren Job verloren, sondern das Krankengeld endet bald. Und Sie können immer noch nicht wieder arbeiten. Deswegen möchte die Agentur für Arbeit mehr über Ihre Gesundheit erfahren.

Das Ganze wird dann vom Medizinischen Dienst im Arbeitsamt geprüft. In aller Regel nach Aktenlage. Das bedeutet: Sie werden nicht von einem Amtsarzt einbestellt. Wichtig sind in diesem Fall die Berichte Ihrer Ärzte – also Hausarzt oder Fachärzte – und Unterlagen aus anderen Institutionen. Also zum Beispiel von der Pflegekasse oder von Reha-Aufenthalten.

„Können Sie mehr oder weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten? Darauf kommt es bei der Nahtlosigkeitsregelung an.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Ob Sie das Arbeitslosengeld nun unter dem Dach der Nahtlosigkeitsregelung beziehen dürfen, hängt von einer konkreten Frage ab: Beträgt Ihr restliches Leistungsvermögen mehr oder weniger als 15 Stunden in der Woche? Oder noch einfacher: Können Sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten? Also drei Stunden am Tag?

Falls ja, greift die Nahtlosigkeitsregelung NICHT. Falls doch, bekommen Sie einen weiteren Fragebogen von der Arbeitsagentur. Und das Arbeitslosengeld fließt im Rahmen dieser Nahtlosigkeitsregelung.

Sie selbst entscheiden übrigens nicht, wie viel Sie noch arbeiten können. Das wird der Ärztliche Dienst beim Arbeitsamt festlegen – auf Basis der Arzt- und Reha-Berichte.

Antrag zur Reha ist Pflicht

So, beginnen wir kurz mit dem Szenario, in dem die Nahtlosigkeitsregelung NICHT greift.

a) Keine Nahtlosigkeit


Wie wir bereits wissen, sagt der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur: Sie können 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten. Sie sind also nicht krank genug, um Arbeitslosengeld unter dem Mantel der Nahtlosigkeitsregelung zu beziehen.

Um jetzt trotzdem nicht ohne Geld dazustehen, gehen Sie bitte nicht zum Jobcenter. Nein, Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie müssen kein Bürgergeld beantragen. Auch wenn es Ihnen der Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur noch so oft weismachen will.

Ihr Weg zum Arbeitslosengeld führt über den Satz: „Im Rahmen meiner Möglichkeiten stelle ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.“ Und zwar in Vollzeit, das ist wichtig. Uns ist bewusst, dass Sie beim ersten Lesen an einen Denkfehler glauben. Denn Sie haben wahrscheinlich noch einen gültigen Arbeitsvertrag. Und krank sind Sie auch noch.

Trotzdem: Ohne Nahtlosigkeitsregelung ist das Ihr einziger Weg zum Arbeitslosengeld. Vorsicht übrigens beim Thema Krankschreibung – dazu lesen Sie am besten diesen Beitrag.

b) Mit Nahtlosigkeitsregelung


Falls der Gutachter beim Arbeitsamt zu dem Schluss kommt, dass Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können, sind Sie in der Nahtlosigkeitsregelung.

Sie bekommen nun weitere Unterlagen zum Ausfüllen und Unterschreiben. Und mit diesen Unterlagen erklären Sie sich dazu bereit, eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu beantragen.

Warum? Weil im Rahmen dieser Maßnahme festgestellt werden soll, ob Sie Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben.

Rente wegen Erwerbsminderung
Wenn Sie dauerhaft – also länger als sechs Monate – nicht arbeiten können, erhalten Sie eine EM-Rente. Ihr restliches Leistungsvermögen muss unter drei Stunden pro Tag liegen. Und zwar in allen Jobs, die man sich so vorstellen kann. Was Sie zuvor beruflich geleistet haben, spielt an diesem Punkt keine Rolle. Außerdem muss eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein.

In der Reha werden deshalb verschiedene Untersuchungen und Arztgespräche stattfinden. Und am Ende wird ein Entlassungsbericht erstellt, der unter anderem Auskunft darüber gibt, ob Sie mehr oder weniger als 15 Stunden in der Woche (also drei pro Tag) arbeiten können.

Beim Feststellen der Nahtlosigkeitsregelung MUSS die Arbeitsagentur diesen Weg gehen. Es MUSS eine Reha beantragt werden. Auch wenn Sie erst vor wenigen Monaten auf Wunsch der Krankenkasse eine Kur absolviert haben. Der Antrag MUSS gestellt werden.

Und genau das wird über das zweiseitige Formular auf den Weg gebracht, das Sie von der Arbeitsagentur erhalten. Wir schreiben das deshalb so ausführlich, weil bei uns die Frage aufgekommen ist: „Moment mal, ich habe gar keinen Reha-Antrag abgeschickt. Das muss das Arbeitsamt in meinem Namen gemacht haben!“

Ohne Ihre Unterschrift geht hier gar nichts. Aber mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen des Dokuments zur Nahtlosigkeitsregelung machen Sie den Weg für den Reha-Antrag frei. Das ist nichts Schlimmes. Die Arbeitsagentur MUSS diesen Weg gehen. So will es das Gesetz.

Wie lange Sie nun Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt in dieser Situation vor allem von Ihrem Alter ab. Aber nicht nur. Mehr zu dieser Frage finden Sie in diesem Beitrag.

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