Unsere Sozialberatung im Kreis Stormarn
Der Sozialverband (SoVD) vertritt, u.a. in den 29 Ortsverbänden des SoVD-Stormarn mit mehr als 8500 Mitgliedern, die Interessen der Rentner, der Patienten und gesetzlich Krankenversicherten sowie der pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein! Wir bieten unseren Mitgliedern Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen, zum Beispiel zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung,zur Pflegeversicherung oder in behindertenrechtlichen Fragen. Wir helfen unseren Mitgliedern, damit sie die ihnen zustehenden Leistungen auch erhalten. Das beginnt bei der Antragstellung und reicht bis zur Vertretung vor den Sozialgerichten.
Wir helfen in sozialen Angelegenheiten
Unser Anliegen
- Hilfestellung zur sozialen Gerechtigkeit durch Beratung und
- Betreuung in sozialen Angelegenheiten.
oder prägnanter:
- Soziale Gerechtigkeit durch Beratung und Betreuung
In diesen Fragen können wir Ihnen helfen:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Schwerbehinderung
- Eingliederungshilfe
- SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
Kostenpauschalen in allen Vertretungs- und Klageverfahren
Die Leistungsordnung des SoVD Schleswig-Holstein regelt, welche Kostenpauschalen unsere Mitglieder als Kostenbeitrag für ihre Vertretung „in allen Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren“ aufbringen müssen.
Rat bekommen, Recht bekommen
Unsere Arbeitsweise:
- Persönliche Beratungsleistungen
- Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Sozialrecht
- Prüfung von Behördenbescheiden, Unterstützung bei Wiedersprüchen
- Rechtsschutz, rechtliche Begleitung und Vertretung bei Sozialgerichtsklagen
Es kann so schnell passieren, und es kann jedem passieren:
- Man erleidet einen Arbeitsunfall,
- bekommt eine langwierige Erkrankung,
- wird berufsunfähig,
- man selbst oder ein Familienmitglied benötigt Pflege, Reha, teure medizinische Hilfsmittel,
- die Rente ist zu gering,
- eine Behinderung stellt einen vor immer mehr Herausforderungen…
Fragen rund um die Sozialberatung
Nein, der Sozialverband ist eine Solidargemeinschaft. Unsere erstklassige Sozialberatung können wir in dieser Form deshalb nur für Mitglieder anbieten.
Der SoVD berät seine Mitglieder kostenlos. Es fallen Pauschalen an, wenn wir darüber hinaus für Sie tätig werden
Der Sozialverband muss diese Pauschalen erheben, Hintergrund ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Geld erhalten Sie allerdings zurück, wenn wir Ihr Recht durchsetzen.
Durchweg kostenfrei arbeiten wir für Mitglieder, die seit mehr als zehn Jahren im Verband sind. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung sind ebenso von den Pauschalen befreit, darüber hinaus kann ein Antrag auf Härtefall gestellt werden.
Wenn es um Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung geht, auf jeden Fall. Hier bieten wir eine Rundum-Beratung an – zur Alters, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Auch das Thema Rehabilitation gehört dazu. Anders ist es bei privaten Rentenversicherungen, dazu gehören auch Riester-Verträge oder die VBL. In diesen Fragen können wir nicht helfen.
Hier gilt die gleiche Logik wie bei der Rentenversicherung: Sind Sie gesetzlich versichert, stehen wir an Ihrer Seite. Haben Sie ein Problem mit einer privaten Krankenversicherung, müssen Sie sich andere Hilfe holen.
Nein, in Schleswig-Holstein darf der SoVD Sie zu dieser Thematik nicht beraten. Hintergrund ist: Sollte der Fall vor Gericht gehen, wäre nicht das Sozialgericht verantwortlich. Der SoVD ist aber in seinem Wirken an die Zuständigkeit eines Sozialgerichts gebunden. Natürlich wissen wir, dass gerade diese Dokumente für viele Menschen von Bedeutung sind. Deshalb stellen wir kostenlose Informationen, sowohl zur Patientenverfügung als auch zur Vorsorgevollmacht, zur Verfügung.
Für Menschen mit Behinderung bietet die Sozialberatung zahlreiche Vorteile. Angefangen bei Problemen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (am Beginn einer Behinderung geht es oftmals um Krankengeld), über den Antrag für die Erwerbsminderungsrente bis zum Schwerbehindertenausweis: In all diesen Fragen steht der SoVD an Ihrer Seite. Bitte sprechen Sie uns an!
Ja, und zwar sowohl beim Arbeitslosengeld als auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“). Bescheide und Entscheidungen der Behörde werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprüft.
Nein. Wenn Sie ein Problem haben, können Sie Mitglied im Sozialverband werden. Wir können sofort helfen. Anders als bei privaten Versicherungen gibt es beim Sozialverband keine Wartezeit.
Jetzt mitmachen!
Sie möchten Mitglied im SoVD werden?
Laden Sie sich hier den Mitgliedsantrag als PDF-Dokument herunter, füllen ihn aus und schicken ihn unterschrieben an uns zurück.
Wir freuen uns auf Sie!