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Einigung beim Bürgergeld: Weniger Schonvermögen, mehr Sanktionen

22.11.2022

Das Bürgergeld kann zum Januar 2023 eingeführt werden. Der SoVD kritisiert, dass Betroffene stigmatisiert werden, statt Vertrauen zu erhalten.

buergergeld-vermittlungsausschuss

Mit dem Bürgergeld steigen die Regelsätze in der Grundsicherung. Doch viele andere Verbesserungen sind nach dem Kompromiss erheblich verwässert.Foto: Teona Swift / pexels

Nach der Blockade der Einführung des Bürgergelds durch die Unionsparteien im Bundesrat zeichnet sich jetzt eine Lösung ab. Vor der Tagung des Vermittlungsausschusses am Mittwoch sind erste Details bekannt geworden.


An der geplanten Höhe der Grundsicherung – ab Januar 502 Euro im Monat – gibt es keine Änderung, es kommt jedoch gegenüber dem Gesetzentwurf zu Verschärfungen bei Karenzzeiten und dem Schonvermögen.

Erleichterungen bei Wohnung und Schonvermögen zurückgenommen

Das Schonvermögen soll im ersten Jahr des Bezugs demnach bei 40.000 Euro und 15.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt liegen. Im ursprünglichen Entwurf waren 60.000 und 30.000 pro Person vorgesehen. Die Zeitspanne dafür, wird ebenso wie die Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft wird, von zwei Jahren auf eines verkürzt.
Zudem werden die Sanktionsmöglichkeiten deutlich weniger aufgeweicht als zuvor angedacht. Während im Gesetzentwurf geplant war, keine Sanktionen in den ersten sechs Monaten auszusprechen, wird diese „Vertrauenszeit“ nun gestrichen und Grundsicherungsbeziehende müssen bei fehlender Mitwirkung direkt mit Sanktionen rechnen.

SoVD: Bürgergeld in dieser Form keine Überwindung von Hartz IV

Der SoVD kritisiert, dass es damit nicht gelingt, das Hartz-IV-System zu überwinden. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michael Engelmeier stellt in einem Statement fest: „Mit der Streichung der Vertrauenszeit wurde der Reform ein Herzstück genommen. Es ist traurig, dass ein neues, auf Vertrauen setzendes Klima, keine Mehrheit gefunden hat. Hier erinnere ich immer wieder daran: nur 3 Prozent der Leistungsbezieher* werden überhaupt sanktioniert. Statt die Vertrauenszeit zu erhalten und damit den Weg frei zu machen für einen zugewandten Sozialstaat, verfallen wir wieder in alte Hartz-IV-Muster. Daher fordere ich: Die pauschale Stigmatisierung der Betroffenen muss aufhören.“
Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass das neue Bürgergeld den Betroffenen mehr Sicherheit gibt. Sie wissen nun, dass ab 2023 etwas mehr Geld in ihrem Portemonnaie ist, um im Supermarkt einkaufen zu können. Die 53 Euro mehr reichen aus Sicht des SoVD trotzdem nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern. 

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